Dieselskandal Talkshow-Auftritt von VW-Chef Diess hat juristische Folgen

„Das, was wir gemacht haben, war Betrug, ja.“
Düsseldorf Es war ein denkwürdiger Auftritt. Als Markus Lanz Herbert Diess in seiner Sendung am 18. Juni fragte, ob er es für möglich gehalten habe, dass „die deutsche Autoindustrie mal auf dem Niveau manipuliert und ehrlich gesagt betrügt“, verwendete der VW-Chef nicht die im Konzern sonst üblichen Begriffe wie „Diesel-Thematik“ oder „Umschaltlogik“.
Nein, Diess entschied sich für Klartext: „Das, was wir gemacht haben war Betrug, ja.“ Betrug? War Diess nicht Chef jenes Unternehmens, das in den Gerichtssälen der Republik stets beteuert, hierzulande nichts Illegales getan zu haben? Deren Rechtsvorständin Hiltrud Werner erklärt, die Kunden hätten „weder Verluste noch Schäden“ erlitten? Versuchen nicht VW-Anwälte, die Ansprüche von Kunden abzuwehren, in dem sie behaupten, die Autos seien „sicher und fahrbereit“?
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Nicht nur das Publikum war irritiert. Auch Günter König horchte auf. Der Richter der 6. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg hat einige Fälle von klagenden VW-Kunden auf dem Schreibtisch. Die Anwälte des Autobauers hatten König stets erklärt, dass die Aufklärung des Sachverhalts noch läuft. Man gehe derzeit davon aus, dass VW-Mitarbeiter auf der Arbeitsebene verantwortlich seien.
VW verfüge über keine Erkenntnisse, dass Ex-Vorstände von der Programmierung oder der Verwendung der „Umschaltlogik“ Kenntnis gehabt oder diese gebilligt hätten. Aus Sicht von Richter König passt das alles nicht zusammen. In einem aktuellen Beschluss verweist er auf eine Erklärung des Aufsichtsratschefs Hans-Dieter Pötsch. Auf der Hauptversammlung am 11. Mai 2017 habe Pötsch erklärt, dass die Kanzlei Jones Day den Fall zwar aufgearbeitet habe.
Einen Abschlussbericht darüber werde es aber nicht geben, das sei für VW „unvertretbar riskant“. „Die Äußerungen von Herrn Pötsch und Herrn Diess sind nicht in Einklang zu bringen mit der prozessualen Einlassung der Beklagten“, schreibt König. Dafür sei es im Rahmen „sekundärer Darlegungslast“ mindestens erforderlich, die Mitarbeiter der Arbeitsebene namentlich zu benennen.
VW: Aussage nicht im „rechtstechnischen Sinne“ zu verstehen
Angesichts der internen Ermittlungen müsse Volkswagen konkret mitteilen, wer genau im Unternehmen aus Sicht von Herrn Diess „den“ Betrug beging. Eine unzumutbare Ausforschung des Sachverhalts sei damit nicht verbunden, schreibt König. Im Gegenteil: „Eine andere Beurteilung würde aus Sicht einer vernünftig denkenden Partei gleichsam wie eine Verhöhnung ihrer materiellen Interessenlagen anmuten“, heißt es in dem Beschluss.
Das Prozessrecht diene zur Verwirklichung des materiellen Rechts und nicht zu dessen Verhinderung. Volkswagen erklärte auf Nachfrage, die Betrugs-Aussage von Diess sei nicht im „rechtstechnischen Sinne“ zu verstehen und ändere deswegen nichts an der rechtlichen Position. In den USA habe Volkswagen zwar zugestanden, ein unzulässiges Defeat Device verwendet zu haben. „Die in Deutschland und der EU verwendete Umschaltlogik ist hingegen nach unserer Rechtsauffassung legal“, sagte ein VW-Sprecher.
Anwalt des Klägers ist Marco Rogert, er ist vom Gegenteil überzeugt – und sieht sich mit dem Beschluss bestätigt: „Die Kammer wirft eine wichtige Frage auf: Wie kann es sein, dass die gesamte Führungsriege öffentlich Verlautbarungen abgeben, die man als Geständnis werten muss und in deutschen Verfahren einfach so tun, als könne man vortragen, was man will.“
Rogert ist einer der ärgsten Widersacher von VW: Seine Kanzlei vertritt tausende von Einzelklägern vor Gericht. Außerdem ist der für den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) tätig. Der VZBV betreibt zusammen mit dem ADAC die Musterfeststellungsklage gegen VW, der sich über 400 000 Diesel-Besitzer angeschlossen haben. Die erste Verhandlung ist für den 30. September 2019 angesetzt. Gebucht wurde die Stadthalle Braunschweig. Im großen Saal finden bis zu 2300 Leute Platz.
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Endlich Klartext
Herr Dr. Diess war lange genug mit der brisanten Thematik befasst. Er wird daher auch ohne Jurastudium den Begriff "Betrug" richtig werten und verwenden können.
Derjenige, der nach der seinerzeitigen Aufdeckung der Motorenmanipulationen dafür die Begriffe "Dieselkrise" oder "Schummelsoftware" implementiert hat, wird wohl inzwischen zumindest einen Orden der Automobilindustrie erhalten haben. Ehrlicher wäre es gewesen, die Wortteile Diesel- und Schummel- durch Betrug zu ersetzen.