Dieselskandal Volkswagen und Verbraucherschützer verhandeln wieder über Vergleich

Die Verhandlungsführung übernehme auf Antrag beider Parteien der Präsident des Oberlandesgerichts Wolfgang Scheibel.
Düsseldorf Nichts schien mehr zu gehen in der Massenklage von Dieselkunden des Volkswagen-Konzerns: Der Autobauer ließ einen kurz bevorstehenden Vergleich vor wenigen Tagen platzen – wegen des „Geschäftsgebarens der Klägeranwälte“, wie VW-Rechtsvorständin Hiltrud Werner beklagte. Der Chef des Verbraucherverbandes VZBV wiederum übte harsche Kritik an VW: „Der VW-Konzern hat ein zweites Mal betrogen“, sagte Müller im Interview mit dem Handelsblatt.
Jetzt setzen sich die beiden Streithähne doch wieder an einen Tisch – auf Anraten des Oberlandesgerichts Braunschweig. Dort wird die Musterfeststellungsklage des VZBV verhandelt. Das Gericht hatte in den mündlichen Verhandlungen bereits einen Vergleich angeregt.
Nach dem Scheitern der außergerichtlichen Verhandlungsrunde bekommt der nächste Versuch einen anderen Rahmen: Die Verhandlungen sollen bei einem Güterichter fortgesetzt werden. Die Verhandlungsführung übernimmt auf Antrag beider Parteien Wolfgang Scheibel, der Präsident des Oberlandesgerichts.
Sowohl Volkswagen als auch der Verbraucherverband folgten der Einladung des Gerichts. „Wir sind an einer Lösung im Sinne der Verbraucher interessiert“, sagte die Verbandssprecherin Sabine Fiedler. An der Forderung des VZBV, dass ein Vergleich fair, transparent und überprüfbar abgewickelt werden muss, habe sich nichts geändert. Auch bei Volkswagen war schnell klar, dass man das Angebot des Gerichts annimmt. Zu weiteren Nachfragen wollte sich der Konzern nicht äußern.
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Der Rahmen für den Vergleich steht im Prinzip: Die beiden Parteien hatten bereits ausgehandelt, mit wie viel Geld die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage entschädigt werden sollen. 830 Millionen Euro hat VW zugesagt. Der jeweilige Schadenersatz variiert dabei je nach Modell und Alter des Fahrzeugs und soll sich in einer Spanne zwischen 1350 und 6357 Euro pro Person bewegen.
Vergütung der Verbraucheranwälte unklar
Durchschnittlich läge die Entschädigung bei knapp 15 Prozent des Kaufpreises und orientiert sich an zahlreichen Urteilen in individuellen Schadensersatzprozessen. Nach dem Platzen des Diesel-Deals hatte VW erklärt, Teilnehmer der Musterfeststellungsklage nach diesen Konditionen selbst zu entschädigen.
Weiter ungeklärt ist die Frage der Vergütung der Verbraucheranwälte. Laut VW waren die Forderungen der Grund für das Scheitern des Vergleichs. 50 Millionen Euro brutto hatten die Juristen des VZBV in Rechnung stellen wollen, angeblich ohne eine Leistungsbeschreibung zu erbringen. Der VZBV und die Anwälte der Kanzlei Russ weisen diese Vorwürfe vehement zurück: Man habe eine Leistungsbeschreibung vorgelegt, ohne dass VW diese beanstandet hätte. Der Betrag von 50 Millionen Euro sei angesichts der Fülle der Aufgaben sehr knapp kalkuliert gewesen.
Wie viele Berechtigte am Ende entschädigt werden, steht noch nicht endgültig fest. Ursprünglich hatten sich knapp 450.000 Personen im Register des Bundeszentralamts für Justiz angemeldet. Es folgten mehrere 10.000 Abmeldungen. Die Liste muss aber noch weiter bereinigt werden, weil es viele Tausend Angemeldete gibt, die überhaupt keine Ansprüche haben. Nach Informationen des Handelsblatts können am Ende rund 260.000 Personen entschädigt werden.
Mehr: Volkswagen attackiert die Anwälte der Verbraucherzentrale.
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