Dieselskandal VW verhindert Aussage von Ex-FBI-Chef Freeh vor US-Gericht

Im jüngsten Dieselskandal-Rechtsstreit mit US-Klägern hat Volkswagen die Berufung des früheren FBI-Chefs als Gutachter vereitelt.
Düsseldorf Volkswagen hat sich in einem neuen Dieselstreit vor einem US-Gericht durchgesetzt. Der frühere FBI-Chef Louis Freeh darf nicht als Gutachter in einem weiteren Verfahren um mögliche Entschädigungszahlungen für amerikanische Dieselkunden des VW-Konzerns aussagen. Das hat ein US-Bundesgericht in San Francisco entschieden.
Schon vor gut drei Jahren hatte Volkswagen mit einem großen Teil amerikanischer Autokunden im Rahmen einer Sammelklage einen Vergleich über Entschädigungen erreicht und dafür Milliardenbeträge bereitgestellt. Einige wenige US-Dieselfahrer sind aus dieser Sammelklage ausgestiegen und versuchen in neuen Verfahren, weitere Entschädigungen zu erstreiten. In einem dieser neuen Prozesse sollte der frühere FBI-Direktor Freeh als Experte aussagen.
Dagegen hatte sich Volkswagen von Anfang an gewehrt, weil der Konzern einen möglichen Interessenkonflikt beim früheren FBI-Chef gesehen hat. Freeh hatte Anfang 2016 mit dem Autokonzern über einen Beratervertrag verhandelt. Später hatte er sich auch als Monitor ins Gespräch gebracht, der die von US-Behörden bei VW vorgegeben Dieselauflagen überwachen soll. Volkswagen sah die Gefahr, dass Freeh in dem neuen Gerichtsverfahren vertrauliche Details aus der Zeit seiner Verhandlungen mit Volkswagen offenbaren würde. Der frühere FBI-Chef war zuvor schon Monitor beim Stuttgarter Daimler-Konzern.
Volkswagen und Freeh konnten sich damals jedoch nicht auf eine mögliche Zusammenarbeit verständigen. Keines der angedachten Engagements kam am Ende zustande. Ein Grund dafür waren auch sehr hohe Gehaltsforderungen von Freeh. Für eine mögliche Vertragslaufzeit von drei Jahren hatte er eine Summe von 15 Millionen US-Dollar verlangt. Der VW-Konzern war nicht bereit, einen solchen Betrag für die Beraterdienste von Freeh zu bezahlen.
Volkswagen ist es vor dem Bundesgericht in San Francisco nun gelungen, den zuständigen Richter für die eigene Position zu gewinnen. Charles Breyer entschied am späten Dienstagabend bei einer öffentlichen Anhörung, dass Freeh als Sachverständiger für das neue Verfahren nicht in Frage komme. Er könne keine maßgeblichen Informationen für den anstehenden Prozess liefern.
Unterstützung von Hohmann-Dennhardt
Richter Breyer setzte sich nicht einmal mit der inhaltlichen Kritik von Volkswagen an einer möglichen Freeh-Vernehmung auseinander. Entscheidend für seine Ablehnung war allein, dass er möglichen Freeh-Aussagen keinerlei Bedeutung für den weiteren Verlauf des Prozesses beimaß. „Das Gericht wird diese Aussagen nicht zulassen“, sagte Breyer in seiner Begründung. Volkswagen wollte die Entscheidung des Gerichts in San Francisco nicht kommentieren.
Freeh hatte selbst kein Problem darin gesehen, in dem Verfahren vor dem Bundesgericht in San Francisco auszusagen. Er hatte sich auch an Christine Hohmann-Dennhardt gewandt, früheres Vorstandsmitglied bei Volkswagen und Daimler. Sie sollte bezeugen, dass er in dem Verfahren aussagen könne.
Freeh und Hohmann-Dennhardt kannten sich aus der gemeinsamen Zeit bei Daimler, als sie in Stuttgart als Vorstand und er als Monitor tätig waren. Bei Volkswagen in Wolfsburg war sie später im Streit ausgeschieden, weil ihre Kompetenzen im Vorstand und bei der Aufarbeitung des Dieselskandals nicht klar geregelt waren.
Hohmann-Dennhardt unterstützte Freeh in dessen Position, dass er in San Francisco aussagen könne. „Louis J. Freeh wurde nie als Anwalt oder Berater von Volkswagen engagiert. Er wurde auch nicht von Volkswagen gebeten, dem Unternehmen juristischen Rat zu geben. Nach meiner Kenntnis hat Herr Freeh weder irgendwelche vertraulichen oder privilegierten Informationen von Volkswagen erhalten, noch bestand ein Mandatsverhältnis“, sagte sie in einer schriftlichen Erklärung für das Gericht.
Die neuen Verfahren, die in den USA von Dieselfahrern angestrengt worden sind, die aus der Sammelklage ausgeschieden waren, werden bei Volkswagen nicht als große finanzielle Bedrohung gesehen. Es gehe nur um einen „kleinen Randschauplatz“ im Rahmen der Dieselgate-Affäre, verlautete aus Unternehmenskreisen. Der aktuelle Prozess betreffe einen winzigen Teil von US-Klägern, die vor Gericht mehr Geld erstreiten wollten.
Mehr: Noch im August 2015 präsentierte sich VW als Leuchtturm der Regeltreue. Nur drei Wochen später brach der Dieselskandal über den Konzern herein. Eine Spurensuche.
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