Elke Hoppenworth „Nicht ausreichend ermittelt“ – Staatsanwältin im Dieselskandal gerät in Bedrängnis

Der Vorwurf trifft die 60-Jährige im wohl wichtigsten Verfahrenskomplex ihrer Karriere: dem Dieselskandal.
Düsseldorf Es „dürfte nicht ausreichend ermittelt sein“. Dieser Vorwurf ist einer der schlimmsten, den man Staatsanwälten machen kann. Vor allem, wenn er von dem Gericht kommt, das über die Zulassung einer Anklage befinden soll. Der Braunschweiger Oberstaatsanwältin Elke Hoppenworth ist jetzt genau das passiert.
Nicht in irgendeinem Fall: Der Vorwurf trifft die 60-Jährige im wohl wichtigsten Verfahrenskomplex ihrer Karriere, dem Dieselskandal. Im April erhob Hoppenworth Anklage wegen Betrugs gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn und vier weitere Manager. Vergangenen Dienstag verschickte das nun zuständige Landgericht Braunschweig dann ein zweiseitiges Schreiben an die Beschuldigten und die Staatsanwältin, das den von ihr angestrebten Prozess ein gutes Stück in die Ferne rückt.
Richter Christian Schütz fordert Nachermittlungen in der grundlegenden Frage, in wie vielen Autos die Betrugssoftware überhaupt griff. Schütz erwägt, einen Sachverständigen zu beauftragen. Zudem ordnete er an, Akten aus Verfahren in München und Stuttgart beizuziehen.
Die Verteidiger hatten den Ermittlern nach der Anklage bereits nachlässige Arbeit vorgeworfen. Mancher mutmaßte sogar, dass Hoppenworth unbedingt den Münchner Kollegen im Rennen um die erste Anklage im Dieselskandal zuvorkommen wollte. In der Braunschweiger Behörde will man die Entscheidung nicht kommentieren.
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