Premium Entschädigungen für Dieselkunden Die Hinterzimmer-Deals von Volkswagen

Der Autobauer hält geheime Absprachen mit vom Dieselskandal betroffenen Kunden.
Düsseldorf Als Georg Hiesch im September 2015 vom Abgasskandal bei VW erfuhr, ärgerte er sich gleich doppelt. Der Taxiunternehmer aus Höchberg bei Würzburg fuhr privat zwei VW-Diesel mit Schummelmotor, einen weißen VW Sharan, Baujahr Juni 2014, und einen schwarzen Tiguan aus dem Mai 2015. Beide Fahrzeuge waren aus seiner Sicht durch den Skandal im Wert gefallen. Hiesch sah sich geschädigt und wollte die Autos zurückgeben.
Volkswagen lehnte ab. Dann wurden Anwälte eingeschaltet, Schriftsätze ausgetauscht. Im Frühjahr 2017 trafen sich die Streitparteien vor dem Landgericht Würzburg. VW habe ihn getäuscht, trug Hiesch vor. Die Autos seien nicht mangelhaft, entgegnete ein Konzernanwalt. Der Kunde habe kein Rücktrittsrecht. Dann hatte der Richter das Wort. Doch das Wort wird nicht gesprochen. Das Gericht setzte den für die Urteilsverkündung vorgesehenen Termin am 12. April ab.
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