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Flug AF 447 Vorwurf der fahrlässigen Tötung: Airbus und Air France müssen wegen Absturz 2009 erneut vor Gericht

Beim Absturz einer A330 im Jahr 2009 sind alle Insassen gestorben. Ein Berufungsgericht wirft Airbus und Air France konstruktive Mängel und eine fehlerhafte Piloten-Ausbildung vor.
12.05.2021 - 13:20 Uhr Kommentieren
Der Airbus-Großraumflieger vom Typ A330 war in ein Unwetter geraten. Quelle: dpa
Soldaten bergen 2009 im Atlantischen Ozean Trümmerteile des abgestürzten Air-France Flugzeugs AF 447

Der Airbus-Großraumflieger vom Typ A330 war in ein Unwetter geraten.

(Foto: dpa)

Paris Ein Pariser Berufungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Air France und Airbus sich wegen des Absturzes eines Airbus 330 vor dem Strafgericht verantworten müssen. Bei dem Air France-Flug AF 447 von Paris nach Rio waren 2009 alle 228 Insassen gestorben. Der Airbus-Großraumflieger vom Typ A330 war in ein Unwetter geraten. Wegen fehlerhafter Informationen zur Situation des Flugzeuges hatten die Piloten falsche Entscheidungen getroffen, die Maschine stürzte ins Meer.

In erster Instanz war 2019 entschieden worden, es lägen nicht genügend Anhaltspunkte vor, um den beiden Unternehmen einen Vorwurf zu machen. Die Untersuchungsrichter stellten fest, der Absturz gehe auf ein Zusammenwirken von Umständen zurück, das vorher noch nie so aufgetreten sei. Air France und Airbus seien nicht verantwortlich für die Fehler der Piloten.

Nun werden der Hersteller und die Airline wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Generalstaatsanwalt hält Airbus laut der Tageszeitung „Le Figaro“ vor, das Einfrieren der Düsen zur Geschwindigkeitsmessung sei der Ursprung der Katastrophe.

Weil die Sensoren keine korrekten Daten über die Geschwindigkeit der A330 übermittelten, seien die Piloten mitten im Unwetter völlig orientierungslos gewesen. Air France sei der Vorwurf einer mangelhaften Ausbildung und Vorbereitung auf derartige Situationen zu machen.

2009 hatten die US-amerikanische und die europäische Behörde für Flugsicherheit entscheiden, die von Thales stammenden Geschwindigkeitssensoren (Pitot-Düsen) seien nicht zuverlässig genug und müssten ausgetauscht werden, entweder durch ein US-Fabrikat oder ein neueres Modell von Thales.

Airbus will Kassationsgericht anrufen

In einem 2011 veröffentlichten Buch sind die Gespräche im Cockpit in den letzten vier Minuten vor dem Crash abgedruckt. Der Kommandant ist anfangs nicht im Cockpit. Als er zurückkehrt, greift er kaum ein. Zwei Piloten streiten sich um die richtige Reaktion: Der links Sitzende sagt: „Wir haben alles versucht, wir wissen nicht, was passiert.“ Er will die Nase des Flugzeugs nach unten nehmen, um Geschwindigkeit zu gewinnen.

Der rechts Sitzende dagegen will nach oben. Er setzt sich durch – und löst damit den Absturz aus, weil er durch einen zu steilen Anstellwinkel einen Strömungsabriss provoziert. Bis zuletzt waren die Piloten im Unklaren, was mit der A330 geschah. „Scheiße, wir werden aufschlagen!“, sind die letzten Worte des Piloten links, sein Kollege rechts sagt noch: „Aber was ist denn los?“

Airbus reagierte am Mittwoch: „Die Entscheidung, die gerade getroffen wurde, gibt nicht im Geringsten die Ergebnisse der Untersuchung wieder, die Airbus freisprechen. Airbus wird deshalb das Kassationsgericht anrufen.“  

Ebenfalls am Mittwoch gab Airbus bekannt, dass in Toulouse eine neue Endmontagelinie für die A321 entsteht, das größte Modell der A320-Familie (Flugzeuge mit einem Gang). Die wird bislang nur in Hamburg und der Stadt Mobile in Alabama gefertigt. Airbus begründet die zusätzliche Kapazität mit der hohen Nachfrage nach A321-Modellen. Die Kapazitätserhöhung war bereits 2020 entschieden, aber vorerst auf Eis gelegt worden.

Die Nachfrage mache mittlerweile die Hälfte aller Orders für die A320-Familie aus. Eine zusätzliche Endmontage schaffe mehr Flexibilität. Der Standort Hamburg befürchtet, dadurch möglicherweise an Auslastung zu verlieren.

Mehr: Air France-Absturz: Der Weg der Blackbox an die Oberfläche

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