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Freispruch Keine Strafe für Verkauf deutscher U-Boote an Portugal

Freispruch für alle Beteiligten: In einem Prozess wegen Betrugs beim Verkauf zweier deutscher U-Boote an Portugal sind am Freitag alle zehn Angeklagten straffrei davongekommen.
14.02.2014 - 17:46 Uhr Kommentieren
Nach Ansicht des Gerichts in Lissabon legte die Anklage keine ausreichenden Beweise für ihre Argumentation vor, wonach die Rechnungen gefälscht wurden. Quelle: dapd

Nach Ansicht des Gerichts in Lissabon legte die Anklage keine ausreichenden Beweise für ihre Argumentation vor, wonach die Rechnungen gefälscht wurden.

(Foto: dapd)

Lissabon In einem Prozess wegen Betrugs beim Verkauf zweier deutscher U-Boote an Portugal sind am Freitag alle zehn Angeklagten freigesprochen worden. Die sieben portugiesischen Geschäftsleute und drei Deutschen - darunter zwei ehemalige Manager des deutschen Industriedienstleisters MAN Ferrostaal - bestritten, Rechnungen im Zusammenhang mit dem Verkauf zweier U-Boote an Portugal im Jahr 2004 manipuliert zu haben.

Nach Ansicht des Gerichts in Lissabon legte die Anklage keine ausreichenden Beweise für ihre Argumentation vor, wonach die Rechnungen gefälscht wurden. Die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung gegen das Urteil an. Federführend bei dem U-Boot-Geschäft war der heutige portugiesische Vizeregierungschef Paulo Portas. Damals war er Verteidigungsminister in der Regierung von José Manuel Barroso, dem derzeitigen EU-Kommissionspräsidenten.

2011 hatte das Landgericht München Ferrostaal zur Zahlung eines Strafgelds von rund 140 Millionen Euro verurteilt, weil das Unternehmen Bestechungsgeld für U-Boot-Aufträge in Portugal und Griechenland gezahlt hatte.

  • afp
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