Handelsblatt-Pharmatagung: Bundesregierung will bei Arzneimittelkosten sparen – Pharmabranche sieht Standort in Gefahr
Dr. Marco Penske, Head Market Access & Health Affairs bei Boehringer Ingelheim.
Foto: HandelsblattBerlin. Der Gesetzentwurf zur Stärkung der gesetzlichen Krankenversicherungen alarmiert die deutschen Arzneimittelhersteller. Das wurde auf der diesjährigen Handelsblatt-Pharmatagung in vielen Diskussionen und Vorträgen deutlich. Die Tagung fand statt, bevor Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seine Pläne am Dienstag vorlegte.
Laut Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung unter anderem Kürzungen bei den Arzneimittelpreisen geplant. Als Folge einer solchen Politik könnte Deutschland als Pharmastandort im weltweiten Wettbewerb zurückfallen, befürchten die Hersteller. „Gesundheitspolitik ist immer auch Standortpolitik“, sagte Pharmamanager Marco Penske von Boehringer Ingelheim.
Die Debatte kommt zu einer Zeit, in der das Land dank des Erfolgs der mRNA-Impfstoff-Entwicklung der Mainzer Firma Biontech international wieder aufgeholt hat. „Deutschland hat sich als Co-Technologieführer bei mRNA im beinharten globalen Wettbewerb mit an die Spitze setzen können“, sagte Han Steutel, Präsident des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA).
Die Branche habe in kürzester Zeit mit dem Durchbruch bei den Covid-19-Impfstoffen ihre Innovationskraft bewiesen. In Deutschland hat sich ein ganzes Produktionsnetzwerk rund um die Herstellung von Covid-19-Impfstoffen entwickelt. Auch Coronamedikamente werden hier produziert.
Jetzt geht es hierzulande aber auch darum, mit den durch die Pandemie stark gestiegenen Gesundheitskosten umzugehen. Vergangene Woche hatten vorläufige Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums gezeigt, dass die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) 2021 ein Rekorddefizit von 5,8 Milliarden Euro eingefahren haben.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht die Kassen vor großen finanziellen Herausforderungen, will die Krankenkassenbeiträge für die Versicherten aber in diesem und dem nächsten Jahr möglichst stabil halten. Zwar entfällt der größte Anteil der GKV-Ausgaben mit 85 Milliarden Euro auf die Krankenhäuser, aber die Arzneimittelausgaben sind mit 7,8 Prozent auf 46,7 Milliarden Euro deutlich stärker gestiegen als etwa die Krankenhausbehandlungen, die um 4,4 Prozent zulegten.
Krankenkassen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, Geld einzusparen
Im Koalitionsvertrag haben SPD, FDP und Grüne festgehalten, das vor einem Jahrzehnt eingeführte Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (Amnog) weiterzuentwickeln. Die Krankenkassen sollen mehr Möglichkeiten zur Begrenzung der Arzneimittelpreise erhalten. Konkret sollen die zwischen Herstellern und Krankenkassen ausgehandelten reduzierten Preise der Arzneimittel nun nicht erst ein Jahr nach Markteinführung des neuen Produkts gelten, sondern bereits ab dem siebten Monat.
Nach dem seit 2011 geltenden Amnog-Gesetz können Pharmahersteller den Preis für ihre neu eingeführten Produkte auf dem deutschen Markt für das erste Jahr frei bestimmen. In dieser Zeit wird das Produkt einer Nutzenbewertung unterzogen, an deren Ende ein Erstattungspreis mit den Krankenkassen verhandelt wird.
Nach Brancheninformationen liegt dieser Erstattungspreis für alle seit 2011 eingeführten neuen Produkte im Durchschnitt in etwa 20 Prozent niedriger als der vom Hersteller festgesetzte Preis. Im vergangenen Jahr waren es laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen rund 23 Prozent. Über die Jahre hat das Amnog-Gesetz durchschnittliche Einsparungen von 1,9 Milliarden Euro pro Jahr gebracht, für 2021 kommt die GKV auf errechnete Einsparungen von rund 4,8 Milliarden Euro.
Zahlen, die nach Ansicht von VFA-Präsident Steutel dafür sprechen, das Gesetz nicht zu verändern, wie er dem Handelsblatt sagte: „Aus unserer Sicht leistet das Amnog, was die Politik von ihm erwartet hat: Es sorgt für Milliardeneinsparungen und gewährleistet Versorgungssicherheit.“ Deshalb gebe es keinen sachlichen Grund, die Erstattungsbedingungen für Medikamente in Deutschland „ausgerechnet jetzt zu verschlechtern“.
Interimspreise bei neuartigen Therapien
Schlechtere Rahmenbedingungen für die Branche könnten dazu führen, dass internationale Unternehmen künftig weniger in den Standort Deutschland investieren, das hätten frühere gesetzliche Einschnitte gezeigt, argumentiert Steutel. Die Pharmawelt drehe sich aber nicht nur um Deutschland. Im Gegensatz zu den USA und China ist der deutsche Pharmamarkt vergleichsweise klein: Im weltweit größten Pharmamarkt USA wurden 2021 umgerechnet rund 350 Milliarden Euro umgesetzt, in China waren es 165 Milliarden Euro.
Deutschland ist derzeit europaweit das Land, in dem neue, innovative Arzneimittel den Patienten am schnellsten zur Verfügung gestellt werden. Eine Leistung, die auch die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich positiv sehen, wie Antje Haas, Abteilungsleiterin beim GKV-Spitzenverband, sagte.
Laut Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung unter anderem Kürzungen bei den Arzneimittelpreisen geplant.
Foto: HandelsblattAls Problem für die Kassen erweist sich aber, dass sehr wenige neuartige Therapien, wie etwa bestimmte Krebsbehandlungen oder innovative Gen- und Zelltherapien, sehr hohe Kosten verursachen. Diese neuartigen Therapien, die durchaus ein bis zwei Millionen Euro pro Patient kosten können, erhalten gerade einmal ein Prozent der Patienten. Sie stehen aber für 22 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gerade bei den neuartigen Therapien würde durch die beschleunigte Zulassungspraxis der Europäischen Arzneimittelagentur (Ema) der Nachweis, wie wirksam sie seien, in die Zeit nach der Zulassung rücken. Das geschieht im Rahmen einer sogenannten anwendungsbegleitenden Datenerhebung, so Haas. Diese Erhebung geht dann sozusagen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung, die das Mittel bereits erstattet.
Haas plädiert deshalb für eine Modifizierung des Amnog-Gesetzes zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln. Künftig sollen Hersteller und Krankenkassen für ein Medikament einen Interimspreis verhandeln können, anhand von Kriterien, die unabhängig von der Evidenz, also wissenschaftlichen Belegen sind. Ist die wissenschaftliche Nutzenbewertung der Therapie dann erfolgt, soll ein evidenzbasierter Erstattungspreis gelten.