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Hochspannungskabel Kartell teilte sich „quasi weltweit“ die Kunden auf

Die Europäer halten sich aus Asien raus und umgekehrt, der Rest der Welt ist klar aufgeteilt: Die EU-Kommission verhängt eine Strafe von 300 Millionen Euro gegen ein Kartell von Hochspannungskabel-Herstellern.
02.04.2014 - 14:15 Uhr Kommentieren
Dem Industriekonzern ABB aus Mannheim wurde als Kronzeuge die Buße erlassen. Quelle: dpa

Dem Industriekonzern ABB aus Mannheim wurde als Kronzeuge die Buße erlassen.

(Foto: dpa)

Brüssel Ein Kartell von Herstellern von Hochspannungskabeln muss nach einem Beschluss der EU-Kommission über 300 Millionen Euro Strafe zahlen. Die Unternehmen aus Europa, Japan und Korea teilten zehn Jahre lang „quasi weltweit“ die Märkte und Kunden untereinander auf, wie die Kommission am Mittwoch in Brüssel mitteilte. Dabei wiesen die in der EU tätigen Unternehmen wichtige Projekte einander zu, zum Beispiel die Kabelanbindung von Offshore-Windparks.

Es geht um Erdkabel und Unterwasserkabel – also nicht die auf den Hochspannungsmasten verlegten Kabel. An dem illegalen Zusammenschluss waren demnach die meisten der größten Hersteller von Hochspannungskabeln beteiligt, nämlich ABB, Nexans, Prysmian, J-Power Systems, VISCAS, EXSYM, Brugg, NKT, Silec, LS Cable und Taihan. Auch Muttergesellschaften einiger dieser Firmen müssen wegen ihres Einflusses auf diese zahlen, darunter die Investmentbank Goldman Sachs als Ex-Eigentümer von Prysmian, hieß es weiter. ABB wurde als Kronzeuge der Kommission die Buße erlassen.

Den Ermittlungen zufolge hatten die Hersteller zwischen 1999 und 2009 verabredet, dass sich die Europäer aus dem asiatischen Markt und die Asiaten aus dem europäischen Markt heraushalten; die übrige Welt hatten sie demnach gleichsam aufgeteilt.

Konkret gingen die Firmen dabei laut Kommission zum Beispiel so vor: Wenn ein Kunde aus der EU bei einem koreanischen Unternehmen ein Angebot einholte, informierte dieses die Kollegen in Europa und gab selbst kein Angebot ab. Auch seien extra zu teure Angebote für Kabel erstellt worden, damit der Kunde andere Unternehmen des Kartells wählt, die sich dann bei Gelegenheit ihrerseits zurückhielten.

Die Firmen können die Entscheidung der Kommission anfechten, dann landet der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof. Unabhängig von den Geldbußen können Geschädigte, also vor allem Kunden der betreffenden Firmen, vor nationalen Gerichten auf Schadenersatz klagen.

  • afp
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