Monsanto-Unkrautvernichter Richter will Schadensersatz im Glyphosat-Urteil gegen Bayer senken

Bayer hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, seine Prozessstrategie zu überdenken.
New York Das Urteil gegen Bayer im zweiten Glyphosat-Verfahren in den USA wird abgemildert. Das teilte das zuständige Gericht in San Francisco mit. Es handelt sich um den so genannten Hardeman-Prozess, bei dem Bayer/Monsanto im März zu einer Schadenersatzzahlung von 80 Millionen Dollar an den krebskranken Kläger Edwin Hardeman verurteilt worden war.
Der zuständige Richter Vince Chhabria bleibt allerdings bei der genauen Summe vage und sagt nur, dass die Zahlung auf 50 Millionen Dollar oder weniger gesenkt werden könnte. Für Bayer ist das prinzipiell eine gute Nachricht, was auch die Anleger am Mittwoch so bewerten: Der Aktienkurs stieg bis zum Mittag um gut zwei Prozent auf 61,70 Euro.
Die Ankündigung hat aber zwei Seiten: Sie bedeutet nämlich zuerst, dass der Richter das von der Laien-Jury gefällte Urteil nicht grundsätzlich in Frage stellt. Darauf hätte Bayer durchaus hoffen dürfen.
Im US-Recht gibt es nach Jury-Urteilen so genannte Post-Trial-Motions. In dieser Phase prüft das Gericht die Entscheidung der Geschworenen und kann diese dann auch komplett aufheben – etwa, wenn das Gericht die Prozessführung der Kläger oder die Beweislage bemängelt. In Pharmaprozessen in den USA kommt dies durchaus oft vor.
Eine Aufhebung des Urteils hätte Bayer in eine deutlich bessere Position im gesamten Rechtskomplex gebracht. Denn dies wäre ein Signal an die Klägeranwälte, die nach den mittlerweile drei von Bayer verlorenen Prozessen im Vorteil sind. Es geht dabei um die Frage, wer für einen möglichen außergerichtlichen Vergleich die bessere Verhandlungsbasis hat.
Bayer braucht einen Erfolg vor Gericht, um einen solchen Vergleich mehr nach seinen finanziellen Vorstellungen zu gestalten. Der Konzern verliert öffentlich zwar kein Wort darüber, dass ein Vergleich überhaupt angestrebt wird.
Doch die Ankündigung des Aufsichtsrats von vergangener Woche interpretierten Investoren als Schritt in diese Richtung. Die Kontrolleure wollen die weitere Verteidigungsstrategie eng begleiten und werden sich dabei von einem amerikanischen Top-Anwalt beraten lassen. Sie wollen dem Vorstand auch Empfehlungen zukommen lassen.
Wichtiger noch: Der Aufsichtsrat begrüßt die Ernennung von Ken Feinberg als Mediator in den Glyphosat-Prozessen und sieht dieser Art der Schlichtung nach eigenem Bekunden „positiv entgegen“. Feinberg ist vom Gericht in San Francisco als Mediator bestimmt worden und in dieser Rolle sehr erfahren. Er soll nun Gespräche zwischen den Anwälten von Bayer und den Klägeranwälten gestalten. An deren Ende könnte die Möglichkeit eines Vergleiches stehen.
Die Strafsumme dürfte deutlich sinken
Richter Chhabria sieht offenbar keinen Grund, das Hardeman-Urteil aufzuheben. Die spannende Frage ist nun, welche neue Summe er festsetzt. Wichtig dabei ist die Zusammensetzung des von der Jury verhängten Schadenersatzes: Sie sprach dem Kläger „nur“ einen direkten Schadenersatz von fünf Millionen Dollar zu. 75 Millionen Dollar entfallen auf so genannte Punitive Damages.
Das sind Strafzahlungen, die bei besonderer Schwere der Tat verhängt werden, etwa wenn eine Firma vorsätzlich gehandelt hat und Gesundheitsgefahren bewusst verschwiegen wurden. Die Hardeman-Jury wirft die Monsanto dies beim Verkauf des glyphosathaltigen Mittels Roundup vor, das mutmaßlich krebserregend sein soll.
Chhabria stellt sich offensichtlich nicht gegen diese Jury-Einschätzung. Er muss bei der Bemessung der „Punitive Damages“ aber den Vorgaben des obersten US-Gerichts folgen. Danach darf die Summe maximal das Neunfache des eigentlichen Schadenersatzes betragen. Im Hardeman-Fall ist es aber das 15-fache.
Die Strafschaden-Summe darf also 45 Millionen Dollar nicht übersteigen. Die auf Bayer zukommende Summe wird aber schon deswegen geringer sein, weil der Richter auch den eigentlichen Schadenersatz von fünf Millionen Dollar senken will. Grund dafür ist, dass sich die Gesundheit des Klägers deutlich gebessert habe.
Entscheidend ist nun, welchen Multiplikator Chhabria wählt. Da hilft ein Blick auf das erste Glyphosat-Verfahren von August vorigen Jahres. Das Jury-Urteil gegen Monsanto über 289 Millionen Dollar wurde in den Post-Trial-Motions vom Gericht auf 79 Millionen Dollar gesenkt. Das entspricht einem Verhältnis von 1:1 zwischen Schadenersatz und „Punitive Damages“.
Im Hardeman-Fall würde eine solche Relation auf eine Gesamtsumme von zehn Millionen Dollar hinauslaufen, was durchaus ein Erfolg für Bayer wäre. Ob es dazu kommt ist aber völlig offen. Der Richter will nächste Woche seine Entscheidung bekanntgeben.
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