Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Musterfeststellungsverfahren Diesel-Vergleich ist gescheitert – VW bietet Kunden 830 Millionen Euro

Eine schnelle Lösung für die rund 400.000 Betroffenen im Dieselstreit ist nicht in Sicht. Der Autobauer attackiert die Anwälte der Verbraucherzentrale.
14.02.2020 Update: 14.02.2020 - 18:01 Uhr 1 Kommentar
Die Vergleichsverhandlungen sind vorerst gescheitert, 400.000 VW-Kunden waren davon betroffen. Quelle: dpa
Musterfeststellungsklage gegen VW

Die Vergleichsverhandlungen sind vorerst gescheitert, 400.000 VW-Kunden waren davon betroffen.

(Foto: dpa)

Düsseldorf, Berlin Die Vergleichsverhandlungen zwischen dem Verbraucherzentralen-Bundesverband (VZBV) und Volkswagen sind vorerst gescheitert. Der Autobauer erklärte am Freitag, dass man bereits eine Einigung mit dem Verband erzielt habe. Der Vergleich habe eine Größenordnung von 830 Millionen Euro gehabt.

Bei maximal 400.000 Betroffenen hätte sich daraus ein durchschnittlicher Anspruch von 2000 Euro für jeden VW-Kunden ergeben, der sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat. Das entspricht 15 Prozent des Kaufpreises der betroffenen Fahrzeuge. Je nach Fahrzeug und Alter will Volkswagen nach eigenen Angaben Entschädigungen in einer Spanne zwischen 1350 und 6257 Euro zahlen.

Volkswagen erklärte, der Abschluss sei an den Forderungen der Anwälte gescheitert. „Die Prozessanwälte des Verbraucherzentrale Bundesverband bestanden bis zum Schluss auf eine Pauschalzahlung in Höhe von 50 Millionen Euro für die Abwicklung des Vergleichs“, teilte ein Sprecher von VW mit.

Ausreichend konkrete Nachweise, für welche Leistungen diese 50 Millionen Euro an die Klägeranwälte gezahlt werden sollten, hätten die Rechtsberater des Verbraucherverbandes nie geliefert. „Einer unabhängigen rechtlichen Prüfung ihrer Gebührenforderungen haben sie sich verweigert. Eine Zahlung ohne einen ausreichend konkreten Leistungsnachweis oder ohne rechtlichen Grund ist für Volkswagen jedoch unmöglich“, sagte der Sprecher.

Der VW-Vorstand beschloss am Freitag stattdessen, den betroffenen Kunden von sich aus ein Vergleichspaket über insgesamt 830 Millionen Euro anzubieten. „Wir haben von Beginn an gesagt, dass eine faire und praktikable Lösung für die Kunden im Vordergrund der Verhandlungen steht. Deshalb werden wir den Kunden den bereits ausgehandelten Vergleich anbieten“, sagte VW-Rechtsvorstand Hiltrud Werner.

Die 50 Millionen Euro, die die VZBV-Anwälte „ohne eine konkrete Rechtfertigung“ eingefordert hätten, seien inakzeptabel. Sinn und Zweck der Musterfeststellungsklage sei es, effizient und kostengünstig Rechtssicherheit zu schaffen. Volkswagen sei überzeugt, dass die angebotene Einmalzahlung die beste Lösung für die Dieselkunden sei. „Dieses Geschäftsgebaren der Klägeranwälte darf nicht zulasten der Kunden gehen“, ergänzte Werner.

Arbeit an technischer Plattform

Das Angebot des Konzerns ist aus VW-Sicht der einfachste Weg, um mit den Autofahrern zu einer schnellen Lösung zu kommen. Auch nach einer Einigung mit dem VZBV im Rahmen der Musterfeststellungsklage würde es wahrscheinlich noch Jahre dauern, bis tatsächlich Geld fließen würde. Denn jeder einzelne Autofahrer müssten seinen persönlichen Schadensersatzanspruch selbst noch vor Gericht geltend machen.

„Es würden weitere Jahre vergehen, bis individuelle rechtskräftige Urteile gesprochen würden. Dieser Kraftakt wäre für die deutsche Justiz nicht zu meistern. Ein Vergleich in diesem Verfahren ist daher für alle die vernünftigste Lösung: für die Kunden, für die Justiz und für Volkswagen“, sagte Manfred Döss, Chefjustiziar des VW-Konzerns.

Volkswagen arbeitet bereits an einer technischen Plattform, um die Schadensersatzzahlungen an Hunderttausende von Kunden abwickeln zu können, bestätigte der Konzern. Von Ende März an soll es diese Plattform vergleichsberechtigten Kunden ermöglichen, schnell auf das auf sie zugeschnittene Angebot zugreifen zu können. In den USA hatte der Konzern schon Erfahrungen mit einer solchen massenhaften Abwicklung gesammelt. Dort wurden mehr als 500.000 Dieselkunden entschädigt.

VZBV-Chef Klaus Müller äußerte sich am Mittag zu den gescheiterten Vergleichsverhandlungen mit VW. Er wies die Darstellung des VW-Konzerns zurück, die Verhandlungen seien an zu hohen Honorarforderungen der Verbraucheranwälte gescheitert. „Die Vergleichsverhandlungen zwischen Volkswagen und dem VZBV sind leider an der mangelnden Bereitschaft von Volkswagen gescheitert, ein transparentes, vertrauenswürdiges und für Verbraucher sicheres System der Abwicklung zu ermöglichen“, betonte Müller in Berlin.

Anwälte bestreiten Vorwürfe

Eine Abwicklung durch die eigenen Anwälte sei für den VZBV nicht zwingend gewesen. Noch vor zwei Tagen habe der Verband einen Alternativvorschlag unterbreitet. „Für den VZBV war angesichts des Dieselbetrugs durch Volkswagen eine für die Verbraucher sichere Lösung von hoher Bedeutung. Ein Vergleich, der nicht zuverlässig ist oder für die Verbraucher nicht kalkulierbare Folgen hat, ist für uns in keinster Weise tragbar“, sagte Müller.

Bei den Anwälten des Verbandes handelt es sich um die Kanzlei Russ Litigation, einen Zusammenschluss der Kanzleien Dr. Stoll & Sauer sowie Rogert & Ulbrich. Die beiden Kanzleien gehören zu den führenden Vertretern von Dieselkunden, die gegen VW klagen. Aufgrund dieser Expertise wurden sie vom Verbraucherverband für Begleitung der Musterfeststellungsklage ausgewählt.

Anwalt Marco Rogert bestritt gegenüber dem Handelsblatt, dass die Einigung an den Forderungen der Anwälte gescheitert sei. „Das sind nur vorgeschobene Gründe“, sagte Rogert. Aufgrund der Verschwiegenheitsklausel, an die er sich anders als VW noch gebunden fühle, wollte es sich nicht zu weiteren Details äußern.

Bis heute ist nicht endgültig geklärt, wie viele Ansprüche tatsächlich gerechtfertigt sind. Ein Register muss noch um Anmeldungen von Personen bereinigt werden, die überhaupt kein Fahrzeug mit dem manipulierten Motor EA 189 fahren. Danach erst könnten die rund 400.000 Fälle abgearbeitet werden. Dafür bräuchte man eine technische und personelle Lösung.

Anfang Januar hatte VW und VZBV erklärt, über einen außergerichtlichen Vergleich zum Musterprozess sprechen zu wollen. Beide Seiten nannten dabei das „gemeinsame Ziel einer pragmatischen Lösung im Sinne der Kunden“. Lange hatte VW dies skeptisch gesehen.

Mehr: Michael Heese hat sich wie kein zweiter Wissenschaftler mit den Zivilklagen von VW-Kunden befasst. Er sieht die Individualkläger klar im Vorteil.

Startseite
Mehr zu: Musterfeststellungsverfahren - Diesel-Vergleich ist gescheitert – VW bietet Kunden 830 Millionen Euro
1 Kommentar zu "Musterfeststellungsverfahren: Diesel-Vergleich ist gescheitert – VW bietet Kunden 830 Millionen Euro"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Was für eine Farce! Lächerliche 1.800,-EUR pro vorsätzlich betrogenen Kunden! Hier gehört ein hartes Gerichtsurteil her! Rücknahme zum Neupreis + Strafe + Erstattung des Steuerschadens an die Staatskasse ( EURO5 statt EURO6-Norm ). Soetwas kann man nicht hart genug bestrafen!

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%