Nach Brand in Turin Deutsche Manager von Thyssen-Krupp müssen in Haft

Zwei ehemalige Manager des Konzerns müssen jetzt wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Brandstiftung für fünf Jahre ins Gefängnis.
Hamm Rund zwölf Jahre nach einem Brand in einem Werk von Thyssen-Krupp in Turin mit sieben Toten müssen zwei ehemalige Manager des Unternehmens in Deutschland in Haft. Das Oberlandesgericht Hamm hat Beschwerden der in Italien Verurteilten verworfen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Die beiden Deutschen, darunter der ehemalige Italien-Chef von Thyssen-Krupp, müssen jetzt wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Brandstiftung für fünf Jahre ins Gefängnis (Az.: III - 2 Ws 37/19 und III-2 Ws 45/19). In Italien waren die Manager 2016 zu neun Jahren und acht Monaten beziehungsweise sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.
Das Landgericht Essen hatte die Haftstrafen zwar für vollstreckbar erklärt, aber die Höhe an deutsches Recht angepasst. In Deutschland gilt ein Höchstmaß für diese Tatvorwürfe von fünf Jahren. Das Feuer und eine Explosion ereigneten sich in dem Werk in Turin am 6. Dezember 2007.
Sieben Männer waren gestorben. Die Anklage hatte dem Unternehmen „bewusste Fahrlässigkeit“ und fehlende Investitionen in den Brandschutz vorgeworfen. Neben den beiden Deutschen waren vier italienische Thyssen-Krupp-Manager verurteilt worden.
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