Erste Berichte über eine Schmiergeld-Affäre bei VW tauchen auf. Hauptpersonen sollen Ex-Skoda-Personalchef Helmuth Schuster sowie VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer sein.
VW erstattet bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig Anzeige gegen Schuster. Auch gegen Gebauer ermittelt die Justiz.
Betriebsratschef Klaus Volkert tritt zurück.
Medien berichten, der VW-Vorstand habe dem Betriebsrat teure Luxusreisen ins Ausland zugeschanzt. Dafür seien Betriebsräte bereit gewesen, Vorstandsbeschlüsse mitzutragen. VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz weist die Vorwürfe zurück. Volkerts Nachfolger Bernd Osterloh tritt sein Amt als Betriebsratschef an.
VW stellt Strafantrag wegen des Verdachts der Begünstigung von Betriebsräten.
Gebauer erklärt, er habe für Betriebsräte auf VW-Kosten Besuche in Nobelhotels und Nachtclubs organisiert. Er habe im Auftrag des Vorstands gehandelt.
Der VW-Aufsichtsrat nimmt Hartz’ Rücktritt an.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erhebt Anklage gegen Hartz wegen Untreue in 44 Fällen.
Hartz bestätigt vor Gericht, den früheren Betriebsratschef Volkert „gekauft“ zu haben. Hartz wird zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt – 576 000 Euro.
Das Braunschweiger Landgericht verurteilt Volkert wegen Beihilfe und Anstiftung zu Untreue und Betriebsratsbegünstigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Gebauer wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Volkert wird etwa ein Jahr und neun Monate nach dem Antritt seiner Strafe vorzeitig aus der Haft entlassen.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.