Dort hingen fünf Klagen von Anlegern an, von denen das Gericht inzwischen zwei zugunsten von Porsche abgewiesen hat. Sie richteten sich gegen die Porsche-Holding PSE. Die übrigen drei Verfahren, bei denen die Klagesumme mehrere Milliarden Euro beträgt und zum Teil auch die Volkswagen AG betroffen ist, sollten 2013 verhandelt werden.
Eine Klage verwies das Landgericht im Juni 2013 an das Kartellgericht in Hannover, da die Kläger argumentiert hatten, Porsche habe mit einer Bank ein Kartell gebildet, um den Markt für die VW-Stammaktien zu kontrollieren.
Wie im Oktober 2012 bekannt wurde, kam zwischenzeitlich noch eine Klage auf 213 Millionen Euro Schadenersatz hinzu. In diesem Fall haben Anwälte zunächst Zeit für Stellungnahmen.
Die milliardenschweren Forderungen von Fondsgesellschaften in den Vereinigten Staaten laufen in zwei getrennten Fällen. Auf bundesstaatlicher Ebene wurde darum gerungen, ob US-Gerichte überhaupt zuständig sind. Dabei hatte die PSE in erster Instanz gewonnen. Die Gegenseite hatte Berufung eingelegt – im März 2013 zogen einige Kläger die Berufung zurück. Auch vor einem New Yorker Gericht standen Fragen der Zuständigkeit im Mittelpunkt, dort hatte die Porsche-Dachgesellschaft zwar in erster Instanz eine Niederlage erlitten, in zweiter Instanz wurde die Klage allerdings abgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen frühere Porsche-Manager, darunter Ex-Vorstandschef Wendelin Wiedeking und Finanzchef Holger Härter. Es ging um Kreditbetrug, Untreue und Marktmanipulation. Am Ende mussten sich wegen Kreditbetruges Härter und zwei seiner damaligen Führungskräfte verantworten. Härter wurde Anfang Juni 2013 zu einer Strafe in Höhe von 630.000 Euro verurteilt, kündigte aber Revision an.
Die Staatsanwaltschaft erhob gegen Wiedeking und Härter Mitte Dezember 2012 Anklage wegen Aktienkursmanipulation. Zuletzt wurde bekannt, dass die Behörde auch gegen Aufsichtsräte ermittelt.
Das Oberlandesgericht (OLG) entschied Ende Februar, dass VW-Patriarch Ferdinand Piëch seine Pflichten als Aufsichtsrat der PSE während der Übernahmeschlacht beider Unternehmen verletzte. Das OLG erklärte daher die Entlastung des Kontrollgremiums für das Geschäftsjahr 2008/2009 für nichtig.
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