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Pharmakonzern Streit um Barabfindungen von Hoechst-Aktionären

Die nächste Runde des Streits ist eingeläutet: Das Oberlandesgericht Frankfurt berät noch diese Woche in einer mündlichen Verhandlung über die Barabfindung von Hoechst-Kleinaktionären. Es geht um elf Millionen Aktien.
03.09.2013 - 15:54 Uhr Kommentieren
Vor dem Südeingang des Stammwerks der Hoechst AG in Frankfurt-Höchst: Die Hoechst AG war seit Ende 1999, dem Jahr des Zusammenschlusses mit der französischen Rhone-Poulenc, zunächst eine Zwischenholding-Gesellschaft von Aventis. Quelle: dpa

Vor dem Südeingang des Stammwerks der Hoechst AG in Frankfurt-Höchst: Die Hoechst AG war seit Ende 1999, dem Jahr des Zusammenschlusses mit der französischen Rhone-Poulenc, zunächst eine Zwischenholding-Gesellschaft von Aventis.

(Foto: dpa)

Frankfurt Der langjährige Streit um die Barabfindung von Hoechst-Kleinaktionären geht in die nächste Runde. Am Freitag findet vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine mündliche Verhandlung in dem laufenden Spruchverfahren statt. Das Landgericht Frankfurt hatte im Januar 2012 eine weitere Aufstockung der Barabfindung von 63,80 Euro je Aktie abgelehnt, wogegen Aktionäre beim Oberlandesgericht Beschwerde eingelegt hatten.

Betroffen sind nach Angaben der Düsseldorfer Kanzlei Dreier Riedel rund elf Millionen Aktien. Die rechtliche Auseinandersetzung um die Höhe der Barabfindung zieht sich nun bereits rund acht Jahre hin.

Die Hoechst AG war seit Ende 1999, dem Jahr des Zusammenschlusses mit der französischen Rhone-Poulenc, zunächst eine Zwischenholding-Gesellschaft von Aventis und ging dann auf Sanofi-Aventis, mittlerweile nur noch Sanofi, über. 2004 hatte der fusionierte französische Pharmakonzern den Squeeze-Out angekündigt.

Die Barabfindung wurde 2005 nach Beilegung von Anfechtungsklagen auf 63,80 Euro von 56,50 Euro aufgestockt. Die Hoechst AG wurde danach vom Kurszettel genommen.

  • rtr
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