Silikonskandal Schadensersatzklagen gegen Brenntag
Düsseldorf Nach dem Skandal um gesundheitsschädliche Silikon-Implantate drohen dem Chemikalienhändler Brenntag Schadensersatzforderungen in mehrstelliger Millionenhöhe. „Das Mülheimer Unternehmen hat möglicherweise seine Produktbeobachtungspflicht verletzt“, sagte Wolfram Müller, Partner der auf Produkthaftungsrecht spezialisierten Kanzlei Graf von Westfalen. Wie das Handelsblatt (Freitagsausgabe) erfuhr, bereitet die Münchner Kanzlei Zierhut & Graf bereits eine Klage gegen Brenntag vor.
„Wir stehen auf dem Standpunkt, dass der Zulieferer haftet, weil er wissen musste, was mit dem Industrie-Silikon passiert, wenn er es an einen Brustimplantate-Hersteller liefert“, sagte deren Rechtsanwalt Michael Graf. Er fordert für seine geschädigte Mandantin die Übernahme der Behandlungskosten – und Schmerzensgeld.
Das im MDax notierte Handels- und Logistikunternehmen hatte jahrelang an den französischen Implantathersteller Poly Implant Prothése (PIP) Industrie-Silikon geliefert, obwohl es für Brustvergrößerungen ungeeignet war. Zwar warnte Brenntag den französischen Kunden in den Auftragsbestätigungen vor Missbrauch, dennoch produzierte PIP aus dem bereitgestellten Billigmaterial Silikonkissen. In 300 000 Schönheitsoperationen kam das möglicherweise Krebs erzeugende Material zum Einsatz.
Um Fällen von Pfusch bei Medizinprodukten vorzubeugen, verlangen die gesetzlichen Krankenkassen laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine massive Verschärfung der staatlichen Kontrollen. Medizinprodukte müssten bei der Zulassung ähnlich den Arzneimitteln behandelt werden, sagte die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung, Doris Pfeiffer, der Zeitung. „Wir brauchen eine amtliche Zulassung wie bei Arzneimitteln und Studien, die Nutzen und Risiken eines Medizinprodukts aufzeigen“, sagte Pfeiffer.
Die Bundesregierung lehnt die nach dem Skandal um französische Silikon-Brustimplantate aufgekommene Forderung ab. Heute werden Medizinprodukte von staatlich zugelassenen Institutionen wie dem TÜV kontrolliert und zugelassen.
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Am 3.1. hat Brenntag erklärtLieferant des Silikons für PIP zu sein. Am 5.1. verkauft ein Großaktionär ein Aktienpaket. Das kann Zufall sein, muss es aber nicht. Die Investoren könnten jetzt fragen was der Verkäufer der Aktien zu diesem Fall gewusst hat und ob sie getäuscht worden sind. Auch der Brenntag Aufsichtsrat dürfte jetzt einige Fragen stellen. Auch fällt auf, dass einige Finanzanalisten anscheinend nicht das Handelsblatt lesen. Am 2.1. wurde dort bereits über diesen Fall berichtet.