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Subventionsstreit mit der EU Boeing erringt Etappensieg

Seit mehr als einem Jahrzehnt werfen Airbus und Boeing sich gegenseitig vor, illegale Subventionen vom Staat zu kassieren. Nun hat der US-Konzern einen Etappensieg errungen – zum Leidwesen der EU.
04.09.2017 - 19:14 Uhr Kommentieren
Der Konzern hat im Streit um Subventionen einen Erfolg erzielt. Quelle: AFP
Boeing

Der Konzern hat im Streit um Subventionen einen Erfolg erzielt.

(Foto: AFP)

Genf Die Europäische Union hat im Streit um Subventionen für den Airbus-Konkurrenten Boeing eine Niederlage bei der Welthandelsorganisation (WTO) erlitten. Ein WTO-Schiedsgericht entschied in einem am Montag in Genf veröffentlichten Urteil, dass die von der EU kritisierten Steueranreize des US-Staates Washington die Regeln nicht verletzen. Damit kippte das Berufungsgremium der WTO eine frühere Feststellung der Organisation. Während Boeing die Entscheidung bejubelte, sehen die Europäer die US-Seite trotzdem nicht aus dem Schneider.

Die EU hatte die Beschwerde im Namen von Airbus eingebracht. Das Unternehmen und sein US-Erzrivale Boeing werfen sich seit mehr als einem Jahrzehnt gegenseitig vor, illegale Subventionen zu kassieren und dadurch den Wettbewerb zu verzerren.

Die Boeing 747 dankt ab
Wie alles begann
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Am 9. Februar 1969 war es endlich so weit: die Boeing 747 absolvierte ihren Jungfernflug. Von diesem Zeitpunkt an war die 747 das größte Passagierflugzeug der Welt – bis sie diesen Titel 2005 an den Airbus A380 abgeben musste.

(Foto: dpa - picture-alliance)
Wohnzimmer über den Wolken
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Viel Holz, gepolsterte Sessel, dicker Teppich: So lautete das Rezept für die First Class vor über 40 Jahren. Auch die Mode der Stewardessen hat sich im Laufe der Jahre gewandelt – geblieben ist der hochklassige Komfort an Bord der 747.

(Foto: dpa)
Retro
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Auch das Äußere der Flugzeuge hat sich im Laufe der Jahre gewandelt. Diese 747, aufgenommen am Flughafen Düsseldorf im Jahr 1973, ist mit der damals typischen schwarzen „Nase“ ausgestattet.

(Foto: dpa - picture-alliance)
Containerschiff über den Wolken
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Die Frachtvariante des Flugzeugs, die Boeing 747-400F, ist 70,66 Meter lang, 19 Meter hoch und hat eine Flügelspannweite von 64,44 Metern. Der Frachtraum kann in manchen Exemplaren über eine Bugklappe erreicht werden, was den Transport von extrem großer und sperriger Fracht ermöglicht.

(Foto: dpa - picture-alliance)
Air Force One
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Die Basis für das Flugzeug des US-Präsidenten ist eine Boeing 747-200B. Die offizielle Bezeichnung lautet nicht „Air Force One“, sondern VC-25A. Jedes Flugzeug, das den US-Präsidenten an Bord hat, erhält automatisch das Rufzeichen „Air Force One“. Zwei Maschinen stehen seit 1990 im Dienst des US-Präsidenten. Sie haben diverse militärische Ausrüstung an Bord und verfügen über ein Vielfaches der Triebwerkleistung einer normalen Boeing 747.

(Foto: Reuters)
„Doomsday“
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Eine weitere militärische Variante der Boeing 747 ist die E-4. Das „Doomsday Aircraft“ genannte Flugzeug steht in Diensten der US Air Force und fungiert als fliegende Kommandozentrale. In Krisenfällen kann das Flugzeug über mehrere Tage am Stück fliegen, da es in der Luft betankt werden kann. Eine Ausmusterung der Maschinen ist in den nächsten Jahren vorgesehen.

(Foto: AFP)
Moderner Doppeldecker
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Den wohl ungewöhnlichsten Anblick bietet das Shuttle Carrier Aircraft der US-Raumfahrtbehörde Nasa. Zwei Boeing 747-100 wurden im Jahr 1978 so umgerüstet, dass sie die Space Shuttles der Nasa transportieren können. Nach Einstellung des Shuttle-Programms der Nasa dienen die Flugzeuge als Transporter für Ersatzteile eines Infrarotteleskops.

(Foto: AP)

In der jüngsten Entscheidung geht es um eine reduzierte Unternehmenssteuer für die Fertigung des Langstreckenflugzeugs Boeing 777X. Die EU sieht die Vergünstigung faktisch daran gekoppelt, dass heimische statt importierte Güter verwendet werden müssen. Sie bezifferte die illegale Unterstützung des US-Steuerzahlers für das Langstreckenflugzeug auf 5,2 Milliarden Euro bis 2040. Die 777X ist ein zweistrahliges Flugzeug, das mit der A350-Familie von Airbus konkurrieren soll.

Im November 2016 hatte ein WTO-Schiedsgericht in Genf die Steuerpraxis als verbotene Subvention eingestuft - dies wurde nun in der Berufung aufgehoben. Das ursprüngliche Schiedsgericht habe nicht ausreichend darlegen können, dass die Herstellung im US-Bundesstaat Washington Bedingung für die Steuererleichterung ist.

Damit beende die WTO einen der beiden Fälle, die die EU gegen die USA eingebracht hat, teilte Boeing mit. „Das war ein umfassender und klarer Sieg für die Vereinigten Staaten“, sagte der oberste Boeing-Jurist Michael Luttig.

Die EU-Kommission und Airbus verwiesen dagegen auf ein zweites, älteres WTO-Verfahren, wo eine Steuererleichterung von Boeing in Washington als Verstoß gegen die WTO-Regeln eingestuft worden sei. Die jetzige Entscheidung „beeinträchtigt nicht die Verpflichtung der Vereinigten Staaten, die anfechtbaren Steuersubventionen zu beenden“, teilte die Kommission mit. Airbus-Kommunikationschef Rainer Ohler meinte: „Das „Spiel“ ist noch längst nicht vorbei.“

In dem angesprochenen separaten Fall steht eine Berufungs-Entscheidung noch aus - die EU wehrt sich gegen die jüngste Entscheidung vom Juni, weil dabei eine Reihe ihrer Vorwürfe zurückgewiesen worden waren. Daneben läuft noch eine Beschwerde der Amerikaner gegen die EU, wo das WTO-Schiedsgericht im vergangenen Jahr Nachholbedarf bei den Europäern festgestellt hatte. Auch hier geht es in der Berufung weiter.

Die Auseinandersetzungen vor der WTO begannen, nachdem Washington 2004 ein 1992 mit der EU geschlossenes Subventionsabkommen aufgekündigt und Beschwerde bei der WTO eingelegt hatte.

  • dpa
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