Der Richter erwartet einen Plan zur Umrüstung der etwa 580.000 Dieselwagen, die in den USA von der Affäre um manipulierte Emissionswerte betroffen sind. Er will die Fahrzeuge mit illegal überhöhtem Schadstoff-Ausstoß nicht länger auf US-Straßen sehen. Breyer fordert „spezifische und detaillierte“ Vorschläge, wie die Betrugsprogramme beseitigt werden. Sonst kann er unter Androhung von Strafen anordnen, die betroffenen Autos aus dem Verkehr zu ziehen.
Eine Umrüstung aller Dieselfahrzeuge gilt als unmöglich, das haben Vertreter der US-Umweltbehörden bereits klargemacht. Vor allem bei den Modelljahren 2009 bis 2013, die veraltete Motoren und den höchsten Abgasausstoß haben, gibt es offenbar keine Lösungen. Ein Ausbau der „defeat device“ genannten Manipulations-Software könnte zudem zulasten anderer Faktoren wie Spritverbrauch oder Motorleistung gehen. Diese Probleme hat VW auch beim Passat-Rückruf in Deutschland.
VW könnte diejenigen Diesel zurückkaufen, die nicht repariert werden können. Konzernintern geht man von mindestens 100.000 Wagen aus, doch es könnten auch deutlich mehr werden. Es geht um viel Geld: Entscheidend wären bei einem Rückkauf die Restwerte und die Anzahl der Fahrzeuge – aber die Kosten würden selbst bei einem günstigen Szenario in die Milliarden gehen. Und fraglich ist, ob alle Besitzer ihre Wagen abgeben wollen. Als Alternative zu Rückkäufen gelten deshalb auch Geldauflagen für VW, um die Autos im Betrieb zu halten.
Um eine Einigung mit der EPA zu erzielen, wären weitere teure Zugeständnisse wie die Einrichtung von US-Umweltfonds denkbar. Ansonsten drohen hohe Strafen für Verstöße gegen US-Gesetze. Allein eine Zivilklage des Justizministeriums fordert Bußgelder über 45 Milliarden Dollar (knapp 40 Mrd Euro). Hinzu kommen Hunderte weitere Klagen von Autobesitzern, aber auch von anderen US-Behörden. Bislang hat VW 6,7 Milliarden Euro für „Dieselgate“ beiseite gelegt.
Volkswagens Strategie, mit den privaten Klägern und der US-Regierung Vergleiche zu schließen, würde sich so zerschlagen. Der Konzern setzt bislang alles daran, das riesige Verfahren im vorprozessualen Stadium zu halten und zu nutzen, um außergerichtliche Kompromisse zu erreichen. Dafür hat VW unter anderem den Staranwalt Ken Feinberg angeheuert. Diese Taktik ist durchaus gängig im US-Recht – nur in Ausnahmen kommt es in solchen Fällen wirklich zum Prozess.
Das Unternehmen hat in den USA auch sieben Monate, nachdem der Skandal ins Rollen kam, keine Lösung. Der Geduldsfaden von Richter Breyer ist strapaziert. Zudem haben die VW-Manager wiederholt mit unglücklichen Aussagen für Unmut im Land gesorgt. Vorstandschef Matthias Müller wird vorgeworfen, die Affäre als ein „technisches Problem“ verharmlost zu haben. VW bewegt sich auf sehr dünnem Eis - es droht neben den Zivilklagen auch noch ein strafrechtliches Verfahren, und die US-Justiz ermittelt weiter auf Hochtouren.
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Die Zwangsstörung gehört zu den psychischen Störungen. Es besteht für den Betroffenen ein innerer Drang, bestimmte Dinge zu denken und/oder zu tun. Der Betroffene wehrt sich gegen das Auftreten der Zwänge; er erlebt sie als übertrieben und sinnlos, kann ihnen willentlich jedoch meist nichts entgegensetzen. Die Störung bringt deutliche Belastungen und Beeinträchtigungen des Alltagslebens mit sich. Ältere Bezeichnungen für Zwangsstörungen sind Zwangserkrankung, Zwangsneurose und anankastische Neurose. Die Zwangsstörung ist von der zwanghaften Persönlichkeitsstörung sowie von Zwangssymptomen im Rahmen anderer psychischer oder neurologischer Erkrankungen zu unterscheiden.
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