Waffenhersteller Heckler & Koch muss 3,7 Millionen Euro wegen illegaler Waffenexporte zahlen
Stuttgart, Berlin Vor dem Stuttgarter Landgericht protestieren Friedensaktivisten dagegen, dass mit Gewehren von Heckler & Koch in Mexiko Menschen umgebracht werden. Kurz danach werden im Gerichtssaal beim Prozess um illegale Waffenexporte die Urteile gesprochen: Zwei frühere Mitarbeiter wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt, Heckler & Koch muss 3,7 Millionen Euro berappen – exakt die Summe, die das Oberndorfer Unternehmen mit den Gewehren verdiente.
Drei weitere Angeklagte, zwei ehemalige Geschäftsführer und ein früherer Vertriebsleiter, wurden freigesprochen. Mit Buhrufen begleitete das Publikum diese Entscheidung des Gerichts.
Der Vorsitzende Richter Frank Maurer sah sich genötigt klar zu stellen, dass es sich hier nicht um ein „Tribunal über deutsche Rüstungsindustrie“ handele. Es gehe nicht darum was Waffen anrichten können, sondern ausschließlich darum, ob die Waffenexporte illegal waren.
„Die Genehmigung ist eine politische, nicht justiziable Entscheidung“, betonte der Richter. Es gehe nur darum, ob Pflichten im Genehmigungsverfahren verletzt wurden. Die Verurteilung begründete Maurer damit, dass es das Gericht in dem komplizierten Indizienprozess als erwiesen ansehe, dass die beiden Beteiligten an der Erschleichung der Genehmigungen mitgewirkt hätten.
Im Fall des früheren Vertriebsleiter habe sich gezeigt, dass er sich der bandenmäßigen Ausfuhr von Waffen aufgrund von erschlichenen Genehmigungen schuldig gemacht habe. Die Sachbearbeiterin habe sich der Beihilfe schuldig gemacht. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Haftstrafen von mehr als zwei Jahren gefordert.
Der Export der Maschinenpistolen in mexikanischen Unruheprovinzen ist einer der spektakulärsten Fälle illegalen Waffenhandels in Deutschland. Mittlerweile wurde nachgewiesen, dass die Waffen gegen mexikanische Studenten zum Einsatz kamen. Beobachtern im Gerichtssaal konnte die Verhandlung angesichts dieser tragischen Ereignisse allerdings als trockene Übung am juristischen Hochreck vorkommen. Die Geschichte hinter dem Prozess war aber Stoff, aus dem Filme gemacht werden.
Regisseur und Drehbuchautor Daniel Harrich verarbeite den Fall 2015 im Spielfilm „Meister des Todes – Tödliche Exporte“ mit prominenten Schauspielern wie Axel Milberg, Heiner Lauterbach und Veronika Ferres. Im Zentrum der fiktiven Geschichte steht ein muskulöser Waffenvorführer, der die Mexikaner erst im Umgang mit den Waffen trainiert, später aber wegen Gewissensbissen zum Whistleblower wird.
Das Gericht hatte den echten Waffenvorführer Robert H. vernommen. Dieser hatte das Verfahren 2010 mit seiner Aussage bei der Staatsanwaltschaft ins Rollen gebracht. Heute lebt er versteckt im Ausland.
Am Ende des spektakulären Falles muss der Waffenproduzent bezahlen, ehemalige Verantwortliche hingegen müssen nicht ins Gefängnis – so lässt sich der Urteilsspruch am Donnerstag im Stuttgarter Landgericht zusammenfassen.
Nach Ansicht des Gerichts haben die Ex-Mitarbeiter in den Exportanträgen sogenannte Endverbleibserklärungen (EVE) manipuliert und damit falsche Zielorte für die Waffen vorgetäuscht. Rund 4200 Sturmgewehre, Maschinenpistolen und Magazine landeten schließlich in den mexikanischen Bundesstaaten Jalisco, Chiapas, Chihuahua und Guerrero. Genau diese Unruheprovinzen hatte die Bundesregierung jedoch von der Belieferung ausgeschlossen.
Zwei vom Gericht eigentlich als Hauptverantwortliche ausgemachte Schlüsselfiguren der Bande saßen nicht auf der Anklagebank. Ein ehemals wichtiger Vertriebsmann ist inzwischen verstorben. Der ehemalige Mexiko-Repräsentant von Heckler & Koch, Markus B, blieb angeblich wegen gesundheitlichen Gründen dem Prozess fern. Er soll sich in Mexiko aufhalten.
Ausgerechnet Markus B. hatte 2015 in einer TV-Doku eingeräumt, dass sein erster Verkaufserfolg auf veränderten EVEs beruhte. Der Prozess gegen ihn ist abgetrennt, die Staatsanwaltschaft wollte einen internationalen Haftbefehl beantragen. Das Gericht muss darüber noch entscheiden.
Heckler & Koch will sich mit der Millionenstrafe noch nicht abfinden und will die heutige Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts sorgfältig prüfen: „Wir können nicht nachvollziehen, dass das Gericht nicht nur den erwirtschafteten Gewinn des Mexiko-Geschäfts, sondern den gesamten Kaufpreis eingezogen sehen“, teilte das Unternehmen mit. Das Unternehmen habe schließlich an der Aufklärung mitgewirkt und Konsequenzen bei den Verhaltensregeln (Compliance) gezogen, indem nicht mehr in Konfliktländer geliefert werde.
Auf Heckler & Koch lastet ein hoher Schuldenberg
Die Millionenstrafe trifft Heckler & Koch empfindlich. Ihre Größenordnung wird deutlich, wenn man ihr einen aktuellen Auftrag gegenüberstellt. Im Januar vermeldete Heckler & Koch, dass das Unternehmen HK416-Sturmgewehre für die norwegische Armee liefern werde. Das Volumen des Auftrags beträgt 22 Millionen Euro, deren Zahlung sich jedoch über drei Jahre erstreckt.
Heckler & Koch verzeichnete 2017 einen Jahresumsatz von 183 Millionen Euro und einen Verlust von 13 Millionen Euro. Seit Jahren lastet ein Schuldenberg von mehr als 180 Millionen Euro auf dem Unternehmen. Geschäftsführer Bodo Koch hat auf der letzten Hauptversammlung angekündigt, die Schulden reduzieren zu wollen, indem er die Produktion in Deutschland effizienter macht. Dieser „Change“-Prozess sei nicht abgeschlossen, heißt es im jüngsten Quartalsbericht (3/2018). Die Reorganisation habe die Zielmarken bislang nicht erreicht.
Während das Unternehmen zahlen soll, kamen die Angeklagten relativ glimpflich davon. Der prominenteste Angeklagte, der Ex-Geschäftsführer und frühere Präsident des Landgerichts Rottweil Peter B. (79) wurde freigesprochen.
Der Geschäftsführer von Heckler & Koch sei zwar für Behördenkontakte zuständig gewesen. Mit den Indizien konnte aber nicht bewiesen werden, dass er von Erschleichungen der Genehmigungen gewusst habe. Es habe nur eine E-Mail gegeben, „Guerrero muss raus“, die aber unterschiedlich interpretiert werden könne.
Es habe ja gestimmt, dass dieser Bundesstaat nicht genehmigungsfähig war, sagte der Vorsitzende Richter Frank Maurer. Nur wenn der Manager angewiesen hätte, einfach eine andere reinzuschreiben, hätte man sicher sagen können, dass er von den Machenschaften seiner Mexiko-Abteilung gewusst habe. Auch ein weiterer Ex-Geschäftsführer und ein früherer Vertriebsmitarbeiter konnten sich über Freisprüche freuen.
Die härteste Strafe erhielt Ingo S., das Gericht verurteilte den Mitfünfziger wegen „bandenmäßiger Ausfuhr von Gütern aufgrund erschlichener Genehmigung“ zu einem Jahr und zehn Monate Haft und setzte die Strafe zur Bewährung aus.
Von Dezember 2003 bis Januar 2008 war S. als Marketing- und Verkaufsdirektor bei Heckler & Koch tätig. Aufgrund des Mailverkehrs sieht das Gericht es als erwiesen an, dass er von den Machenschaften der Schlüsselfiguren wissen musste und deren Verhalten gebilligt hat.
Nach seiner Zeit als Waffenhändler bei Heckler & Koch zog es Ingo S. ins Ausland. Er arbeitete als Konstruktionsmanager in der „Grünen Zone“ von Bagdad und verkaufte dort Backwaren. Im Jahr 2009 heiratete er in der irakischen Hauptstadt eine Amerikanerin. Nun hat ihn seine Vergangenheit eingeholt. Seine Baufirma, die in den USA sitzt, listet das örtliche Handelsregister als „aufgelöst“. Eine Webseite ist online, aber das Telefon nimmt niemand ab.
Die ehemalige Vertriebsmitarbeiterin Marianne B. wurde wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Zu Prozessbeginn hatte die Assistentin als „kleines Rädchen“ im Getriebe von Heckler & Koch gegolten. Im Laufe der Verhandlungstage kam allerdings heraus, dass sie über die Mexiko-Geschäfte minutiös Aufzeichnungen führte. Sie habe den Mailverkehr den entsprechenden Aufträgen zugeordnet und abgeheftet.
Zum Verhängnis wurde ihr, dass sie dem Mexiko-Vertreter sogar Vorschläge machte, welche unproblematischen Provinzen er den mexikanischen Behörden bei den Endverbleibserklärungen vorschlagen sollte. Nach Auffassung des Richters spielte es keine Rolle, ob sie dabei auf Anweisung des inzwischen verstorbenen Vorgesetzten gehandelt habe oder nicht. Der Richter sieht hier die Erschleichung als erwiesen an. „Daran führt kein Weg vorbei. Das ist dokumentiert“, sagte der Richter.
Aus der Friedensbewegung gab es am Donnerstag Kritik an der Praxis der EVE. „Nach dem Export von Waffen ist überhaupt keine Kontrolle mehr möglich“, sagte Jürgen Grässlin von der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“. Der Freiburger Lehrer und Autor hatte mit den Informationen des Whistleblowers Strafanzeige erstattet. Er warf dem Gericht auch vor, dass ein Desinteresse an den Opfern den Prozess geprägt habe.
Ein Fehlverhalten der beteiligten Behörden hatte die Staatsanwaltschaft derweil nicht gesehen. Allerdings wurde im Prozess auch deutlich, dass die Ausfuhren nach Mexiko grundsätzlich gedeckt waren. Ministerium und Ausfuhrbehörde hatten die Beschränkungen auf bestimmte Bundesstaaten nicht in die Genehmigungsurkunden hineingeschrieben. Die Bundesregierung hatte zuletzt im Dezember bekräftigt, dass es ohne die EVEs keine Exportgenehmigung nach Mexiko gegeben hätte.
Besonders aufmerksam werden Richter aus Kiel das Urteil verfolgt haben. Dort beginnt in der nächsten Woche der Prozess gegen einen Eigentümer und zwei Manager des Waffenherstellers Sig Sauer. Angeklagt ist auch Ron C., der Spitzenmanager der großen US-Schwesterfirma Sig Sauer Inc. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, 38.000 Pistolen illegal über die USA nach Kolumbien geliefert zu haben.
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