Ärztebewertungen Jameda-Urteil bringt Geschäftsmodell vieler Bewertungsportale in Gefahr

Eine Kölner Dermatologin hatte vor dem Bundesgerichtshof geklagt, um ihr Profil auf der Ärztebewertungsplattform Jameda löschen zu lassen – und bekam Recht.
Düsseldorf „Von vorn bis hinten eine Katastrophe“, „Finger weg von dieser Fließband-Behandlung“, „Arzt schickte mich trotz Schmerzen wieder nach Hause“: Wer manchen Negativkommentar auf der Online-Bewertungsplattform Jameda liest, könnte meinen, in deutschen Arztpraxen seien vor allem Kurpfuscher beschäftigt.
Nutzer können dort anonym rund 275.000 Mediziner bewerten, nach Kategorien wie Wartezeit, Behandlung und Parkmöglichkeiten. Doch nun hat sich eine Kölner Dermatologin erfolgreich gegen ihre Bewertung bei Jameda gewehrt.
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) klagte die Ärztin auf Löschung ihres Profils. Sie fühlte sich in in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Am Dienstag entschieden die Richter, dass Jameda die Daten der Medizinerin umgehend von der Plattform entfernen muss. Der Grund: Das Portal teilt die bewerteten Mediziner in zwei Klassen ein – jene, die für den Dienst bezahlen, und jene, die das nicht tun. Den Nachteil haben die Nichtzahler.
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