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Cloud Act US-Gericht legt Streit um Microsoft-Mails in Irland zu den Akten

Die USA dürfen bei Straftaten jetzt auch im Ausland gespeicherte Mails durchsuchen. Ein Streit mit Microsoft wird deswegen zu den Akten gelegt.
17.04.2018 - 18:10 Uhr Kommentieren
Der US-Softwarehersteller hatte sich jahrelang geweigert, in Irland gespeichert E-Mails herauszugeben. Quelle: AP
Microsoft

Der US-Softwarehersteller hatte sich jahrelang geweigert, in Irland gespeichert E-Mails herauszugeben.

(Foto: AP)

Washington Der jahrelange Streit zwischen Microsoft und der US-Regierung um den Zugang zu in Irland gespeicherten E-Mails ist ohne eine abschließende Entscheidung des Obersten Gerichts der USA ausgegangen. Die Richter verwiesen am Dienstag darauf, dass es aus ihrer Sicht mit einem jüngsten Gesetz keinen Konflikt mehr gibt.

Der Ende März in Kraft getretene „Cloud Act“ sieht vor, dass amerikanische Onlinefirmen US-Ermittlungsbehörden grundsätzlich Zugang zu Daten eigener Bürger gewähren müssen, auch wenn sie außerhalb der USA gespeichert sind. Zugleich können sich die Firmen dagegen wehren, wenn es um Bürger anderer Länder geht oder dadurch Gesetze anderer Staaten verletzt würden.

Diese Einschränkungen führten dazu, dass unter anderem Microsoft, Apple, Google und Facebook das Gesetz unterstützt hatten. Amerikanische Netzaktivisten sahen darin dennoch unzureichende Datenschutzmaßnahmen. Der Cloud Act war ohne große Debatten durch den US-Kongress gegangen.

Im konkreten Fall ging es um Daten eines mutmaßlichen Drogendealers aus New York. Microsoft war 2013 aufgefordert worden, sämtliche E-Mails des Verdächtigen an die US-Behörden herausgeben. Microsoft gewährte den Strafverfolgern allerdings nur Einsicht in die Daten, die in den USA gespeichert waren. Der Zugriff auf ein E-Mail-Konto in Irland wurde verweigert.

Eine New Yorker Richterin urteilte dann, dass Microsoft die Informationen an die US-Behörden herausrücken müsse – allein schon weil die dortige Tochter Teil eines US-Konzerns sei. Ihre Entscheidung wurde von einem Berufungsgericht gekippt. Es befand, dass für Durchsuchungsbefehle zu ausländischen Rechenzentren amerikanischer Unternehmen die Behörden vor Ort zuständig seien.

Das Justizministerium rief daraufhin das Oberste Gericht auf. Es verwies nun auf die Verpflichtungen nach dem „Cloud Act“ und darauf, dass sich die Ermittler inzwischen einen damit konformen neuen Durchsuchungsbefehl besorgt hatten. Damit gebe es keinen laufenden Konflikt zwischen den beiden Seiten mehr.

Dem Streit wurde lange auch eine grundsätzliche Bedeutung für den Datenschutz bei US-Unternehmen beigemessen – zumindest bis der Sachverhalt mit dem „Cloud Act“ geregelt worden war.

  • dpa
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