Facebook-Prozess Kläger muss E-Mails offenlegen
Buffalo Facebook hat in einem Prozess um die Besitzrechte an dem Unternehmen einen Etappensieg gegen den Kläger Paul Ceglia errungen. Das Gericht in Buffalo im US-Staat New York gewährte Facebook Zugriff auf persönliche E-Mail-Konten des Klägers, einem mutmaßlichen ehemaligen Geschäftspartner von Unternehmensgründer Mark Zuckerberg. Außerdem muss Ceglia erklären, warum er fünf Disketten nicht vorweisen kann, die nach Ansicht von Facebook Beweismittel sind.
Ceglia beansprucht die Hälfte des Unternehmenswerts von Facebook. Seiner Klage zufolge gab er Zuckerberg 2003 eine Starthilfe in Höhe von 1.000 Dollar (690 Euro) für dessen Facebook-Projekt unter der Bedingung, dass ihm die Hälfte davon gehören würde, wenn das Projekt erfolgreich sei. Facebook macht geltend, dass Ceglia einen alten Vertrag manipuliert habe, um Passagen über Facebook einzufügen.
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