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FernsehenEU erlaubt mehr Werbung im TV
Die EU will Privatsendern mehr Werbespots erlauben. So steht es im Entwurf der neuen Fernseh-Richtlinie, die dem Handelsblatt vorliegt. Netflix und Youtube dagegen müssen sich auf neue Vorschriften einstellen.
Brüssel Werbung im Fernsehen nervt viele Zuschauer – demnächst wahrscheinlich noch mehr. Die EU will den TV-Sendern erlauben, besonders beliebte Sendungen öfter und länger für Werbung zu unterbrechen als bisher. Künftig dürfen private und öffentlich-rechtliche Sender alle 20 Minuten kommerzielle Spots bringen.
Momentan sind Werbeunterbrechungen nur alle 30 Minuten erlaubt. Insgesamt darf durchschnittlich 20 Prozent der Sendezeit zwischen 7 und 23 Uhr für Werbung reserviert werden. Das bedeutet: Die TV-Anstalten bekommen die Möglichkeit, die Werbespots vor allem auf die Primetime zu konzentrieren. Bei spannenden Filmen oder Fußballspielen könnten die Dauer der Werbung die bislang maximal erlaubten zwölf Minuten pro Stunde also künftig deutlich überschreiten. Es wird zudem erlaubt, einzelne Werbespots zwischen das Programm zu schalten. Bislang gültige Beschränkungen für Produktplacement sollen zum größten Teil entfallen.
So steht es in einer Novelle der EU-Richtlinie für audiovisuelle Dienste. Der 31 Seiten starke Rechtstext liegt dem Handelsblatt vor. EU-Digitalkommissar Günther Oettinger will den Richtlinienentwurf am kommenden Mittwoch veröffentlichen.
Alles rund um Netflix
Die Netflix-Gründer Reed Hastings und Marc Randolph wollte eine Alternative zu den Videotheken aufbauen. 1997 fingen sie an, DVDs online zu verleihen – ohne Säumnisgebühren, die viele Nutzer nervten. Später führte das Unternehmen eine Flatrate ein.
2007 führte das Unternehmen einen Online-Dienst ein, Nutzer konnten die Filme auch übers Internet streamen. Für dieses Nebenprodukt verlangt Netflix seit 2011 auch Geld – erst empörten sich die Nutzer darüber, dann arrangierten sie sich damit.
Netflix hat einen Algorithmus entwickelt, um die Vorlieben der Nutzer genau erfassen und passende Genres vorschlagen zu können. Das Unternehmen wertet zudem aus, welche Serien und Filme besonders häufig illegal heruntergeladen werden.
Der Online-Dienst bietet alle Folgen einer Serie auf einen Schlag an – wer will, kann beispielsweise ein ganzes Wochenende mit der neuen Staffel von „House of Cards“ verbringen. Experten sprechen vom „Binge Watching“, also einer Art „Koma-Gucken“.
Netflix bietet größtenteils bereits ausgestrahlte Filme und Serien an, bemüht sich aber verstärkt um Eigenproduktionen. Die bekannteste ist wohl die hochgelobte Politserie „House of Cards“ mit Schauspieler Kevin Spacey. Auch Anbieter wie Amazon gehen inzwischen diesen Weg.
Der Heimatmarkt ist nicht genug: Netflix expandiert seit einigen Jahren, der Dienst ist bereits in Kanada, Südamerika, Großbritannien und den Niederlanden verfügbar. 2014 kamen diverse Länder hinzu, darunter Deutschland.
Auf eine Liberalisierung der Fernsehwerbung gedrängt habe vor allem die Bundesregierung, sagten EU-Diplomaten. In Brüssel wird daher erwartet, dass Deutschland die neuen EU-Vorschriften zur TV-Werbung in nationales Recht umsetzt – und zwar freiwillig. Die neuen großzügigeren Werbezeiten in der EU-Richtlinie sind nämlich nur eine Kann-Vorschrift. Das bedeutet: Die Mitgliedstaaten können sie in ihr nationales Recht übernehmen, müssen dies aber nicht tun. Großbritannien habe die Verlängerung der Werbezeiten bereits klar abgelehnt, sagten EU-Diplomaten. Im Vereinigten Königreich wird es also bei den bisherigen strengeren Werbebeschränkungen bleiben.
Die Kommission begründet die Liberalisierung der Werbung mit der rasanten Entwicklung des Videomarktes im Internet. Es gebe viele neue Anbieter, auch solche ganz ohne Werbung. Der Zuschauer könne heute „leicht zu solchen alternativen Angeboten wechseln“, heißt es in dem Entwurf. Eine Flexibilisierung der Werbevorschriften sei daher kein Problem mehr.
Die EU-Richtlinie für audiovisuelle Dienste hieß früher einfach nur Fernsehrichtlinie. Den alten Namen gab die EU auf, weil die früher nur für das TV geltenden Vorschriften nun auf die vielen audiovisuellen Internet-Angebote ausgeweitet werden.
Das gilt zum Beispiel für Youtube, Daily Motion und ähnliche Video-Plattformen. Da sie ihre Inhalte nicht selbst redaktionell verantworten, sondern lediglich im Internet verbreiten, gab es für Youtube und Co. bislang überhaupt keine gesetzlichen Vorschriften. Das soll sich mit der neuen Richtlinie ändern. Youtube und ähnliche Plattformen werden verpflichtet, Beiträge, die Hassreden gegen Ausländer oder Grundrechte enthalten, aus ihrem Angebot zu entfernen. Außerdem soll Youtube so weit wie technisch möglich den im Fernsehen üblichen Jugendschutz sicherstellen.