Gerichtsurteil „Super-Manager“ kein illegales Glücksspiel

Ein Wettschein für Fußballbegegnungen: Das Spiel „Super-Manager“ ist kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages.
Mannheim Das im Internet angebotene Bundesligaspiel „Super-Manager“ ist kein unerlaubtes Glücksspiel. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem am Montag bekannt gegebenen Urteil entschieden. Die Gefahr der Spielsucht sei deutlich geringer als bei anderen Formen unerlaubten und strafbaren Glücksspiels, hieß es zur Begründung (Az. 6 S 389/11).
Außerdem diene die Teilnahmegebühr von 7,99 Euro pro Team nur zur Deckung der Veranstaltungskosten, nicht aber zur Finanzierung der Gewinne, die von Sponsoren zur Verfügung gestellt würden. Deshalb handele es sich nicht um Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages - hierfür sei Voraussetzung, dass der Spieleinsatz gerade für den Erwerb einer Gewinnchance bezahlt werde.
Im Spiel „Super-Manager“ konkurrieren fiktive Teams aus echten Fußballspielern untereinander in einer „Fantasy League“. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte untersagt, das Spiel in Baden-Württemberg anzubieten. Das oberste Verwaltungsgericht des Landes hob diese Entscheidung nun auf. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließen die Richter die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
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