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Kabel Deutschland Bundegerichtshof urteilt zu Kabelfernsehen

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender zahlen seit 2013 kein Geld mehr für die Verbreitung von Programmen im Kabelnetz. Kabel Deutschland besteht auf das „Einspeiseentgelt“. Jetzt entscheidet der Bundesgerichtshof.
14.06.2015 - 16:00 Uhr Kommentieren
Das Problem mit den Kabeln: Der Bundesgerichtshof schaltet sich im Streit um das Kabelfernsehen ein. Quelle: dpa
Chaos beim Kabel

Das Problem mit den Kabeln: Der Bundesgerichtshof schaltet sich im Streit um das Kabelfernsehen ein.

(Foto: dpa)

Karlsruhe Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Dienstag (16.6.) ein Urteil verkünden, das Auswirkungen auf Millionen Haushalte mit Kabelfernsehen haben könnte. Dabei geht es um die Frage, ob der größte deutsche Netzbetreiber Kabel Deutschland für die Verbreitung der Programme von ARD, ZDF und Arte Geld verlangen darf. Die Sender haben diese Zahlungen seit 2013 eingestellt (Az.: KZR 83/13 und 3/14). Kabel Deutschland will erreichen, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender wieder für das Verbreiten ihrer Programme im Kabelnetz das sogenannte Einspeiseentgelt zahlen.

Bis Ende 2012 erhielt der Netzbetreiber jährlich 27 Millionen Euro von ARD, ZDF und Arte. Die Entscheidung der Richter könnte sich damit für die Verbraucher letztendlich auf die Preise und das Angebot im Kabelfernsehen auswirken. Der BGH-Kartellsenat hatte im März über die Klagen gegen den SWR (Südwestrundfunk) und BR (Bayerischen Rundfunk) verhandelt.

Der Rundfunkstaatsvertrag zwischen allen Bundesländern lasse die Frage eines Entgelts für das Einspeisen der Programme in die Kabelnetze offen: „Es gibt keine Verpflichtung zum Entgelt, das ist nirgendwo geregelt“, sagte BGH-Anwalt Peter Baukelmann im März in Karlsruhe. Vor den Oberlandesgerichten Stuttgart und München konnten sich die Sender gegen die Klage durchsetzen.

Kabel BW steht dagegen auf dem Standpunkt, dass Leistungen auch vergütet werden müssen und hält die Zahlungskündigungen für sittenwidrig. Gegen die Urteile der Vorinstanzen zog das Unternehmen nach Karlsruhe.

Der Vertreter des Bundeskartellamts bezeichnete den Streit als „Machtkampf einer überaus mächtigen Sendergruppe mit einem überaus mächtigen Kabelnetzbetreiber“ und sprach sich für außergerichtliche Verhandlungen aus: „Man muss sich einfach einigen.“

  • dpa
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