Klage gegen Bayerischen Rundfunk Niederlage vor Gericht für Unitymedia

Bundesweit laufen weitere Klagen gegen öffentlich-rechtliche Sender.
München Unitymedia hat in einem Rechtsstreit gegen den Bayerischen Rundfunk vorerst eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht München wies am Freitag die Klage der Liberty-Global-Töchter Unitymedia NRW und Hessen sowie Kabel BW ab (Az.: M 17 K 13.1925). Dabei geht es um Entgelte für die Einspeisung der Programme ins Kabelnetz. Das schriftliche Urteil wird erst in einigen Wochen vorliegen. Bundesweit laufen weitere Klagen gegen öffentlich-rechtliche Sender.
Seit der Einspeisungsvertrag der öffentlich-rechtlichen Sender mit Unitymedia Ende 2012 ausgelaufen ist, fließt an das Unternehmen kein Geld mehr für die Verbreitung der Programme. Der Netzbetreiber kämpft seither auf dem Zivil- und dem Verwaltungsrechtsweg um die Bezahlung seiner Dienstleistung. Ein Grundsatzurteil wird der Bundesgerichtshof für die Zivilrechtsverfahren am 16. Juni sprechen.
Die Verwaltungsgerichtsprozesse quer durch die Republik dürften ebenfalls bis zur höchsten Instanz, in diesem Fall das Bundesverwaltungsgericht, geführt werden. In München ist ein Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu erwarten.
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