Der Medien-Kommissar Google & Co. endlich Grenzen zeigen

Handelsblatt-Korrespondent Hans-Peter Siebenhaar wirft wöchentlich einen Blick auf die Medienbranche.
Als der damalige Kanzleramtschef und heutige Innenminister Thomas de Maizière sich im August 2009 in einem Zeitungsinterview für „Verkehrsregeln im Internet“ aussprach, wurde er öffentlich windelweich geprügelt. Von den Linken über die Grünen und den Sozialdemokraten bis hin zu den Liberalen hagelte es massive Kritik. Einige seiner Gegner sprachen sogar von Zensur und warfen den CDU-Politiker indirekt Verfassungsbruch vor. Dabei war es de Maizière nur darum gegangen, Menschen vor Entwürdigung und Denunziation im Netz zu schützen.
Heute knapp fünf Jahre später, sind die damaligen Kritiker weitgehend verstummt. Jedem ist inzwischen klar, dass es ein Recht auf Vergessen im Internet geben muss – eine Frage der Menschenwürde. Dem Europäischen Gerichtshof sei Dank, dass er dieses Recht in allen 28 Mitgliedsländern der Europäischen Union verpflichtend gemacht hat. Im Mai entschieden die Luxemburger Richter, dass sich Bürger direkt an Google, Yahoo & Co. wenden können, damit ein beispielsweise entwürdigender oder denunziatorische Link aus der Ergebnisliste des Suchmaschinenbetreibers entfernt wird.
Das ärgert natürlich die Suchmaschinenbetreiber. Schließlich verdienen sie an jeden Link Geld. Allein auf den guten Willen der Suchmaschinenbetreiber zu setzen, ist auf Dauer keine Lösung. Dazu sind die Interessen des Einzelnen und die von Google & Co. zu verschieden.
Im Namen der Bundesregierung macht nun Bundesinnenminister de Maizière einen überraschenden Vorschlag. Er fordert eine unabhängige Schlichtungsstelle, die im Streitfall zwischen den individuellen Interessen des Betroffenen und denen des Internetkonzerns entscheiden soll. Der enge Vertraute von Kanzlerin Angela Merkel hat grundsätzlich recht, wenn er sagt, die Lösung persönlicher Daten dürfe „nicht allein von den kommerziellen Interessen eines Anbieters“ überlassen werden. Gerade Datenkraken im Internet müssen Grenzen beim Streben nach Rendite gesetzt werden. Der Europäischen Union kommt hier eine weltweite Vorbildfunktion zu.
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