Ein gemeinsamer europäischer Binnenmarkt für elektronische Kommunikation darf nicht auf Kosten des fairen Wettbewerbs gehen. Wir brauchen Marktvielfalt, Chancengleichheit und Investitionssicherheit für Unternehmen, keine Marktkonsolidierung.
Quelle: eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (Stand: Mai 2014)
Eine tragfähige Definition von Netzneutralität kann nur auf Basis eines ausgewogenen Kompromisses zwischen den Interessen der Nutzer und der Wirtschaft entstehen. Der vorliegende Definitionsvorschlag des EU-Parlaments liefert einen ersten Ansatz für weitere regulatorische Aktivitäten auf europäischer Ebene.
Wir brauchen eine europäische Datenschutz-Grundverordnung, die ein einheitliches, harmonisiertes europäisches Datenschutzniveau für den gesamten Bereich der Datenverarbeitung schafft. Diese sollte zügig, gleichwohl möglichst gründlich ausgearbeitet, verabschiedet werden.
Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und verstößt gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Europäische Kommission, Parlament und Ministerrat sollten das entsprechende Urteil des EuGH zum Anlass nehmen, von einer Neuauflage einer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abzusehen.
Europäische und internationale Standards sowie ein vereinheitlichter Rechtsrahmen sind sinnvolle Mittel zur Erhöhung der IT-Sicherheit in Europa. Regulatorische Vorgaben für Unternehmen müssen dabei praxisgerecht, zweckmäßig und mit Augenmaß ausgestaltet und umgesetzt werden. Nationale Alleingänge sind nicht zielführend.
Die Europäische Union muss Konsequenzen aus der NSA-Ausspähaffäre ziehen und eine Übereinkunft treffen, die die Befugnisse und Grenzen von Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden sowie die Inpflichtnahme von Telekommunikationsunternehmen hierzu verbindlich regelt. Nur so lässt sich das Vertrauen ins Internet wieder herstellen.
Die E-Commerce-Richtlinie ist mit ihrem ausgewogenen Verantwortlichkeits- und Haftungsregime ein Garant für den Erfolg der Internetwirtschaft in Europa. Diese Rechtsgrundlage sollte in ihrer jetzigen Form unangetastet bleiben und unbedingt erhalten werden.
Die Europäische Union muss eine Gesamtstrategie zur Modernisierung und Anpassung des Urheberrechts an die Gegebenheiten und Anforderungen einer zunehmend vernetzten und digitalisierten Welt vorlegen.
Die Europäische Union muss mehr Verantwortung bei der Ausgestaltung der zukünftigen Internet Governance Strukturen übernehmen und den Multistakeholder-Prozess weiter stärken. Der entsprechende Vorschlag der Europäischen Kommission sollte gemeinsam mit dem Parlament und dem Rat weiter ausgearbeitet werden.
Die Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet ist eine wichtige gesamteuropäische Aufgabe, bei der die nationalen Beschwerdestellen eine wichtige Funktion wahrnehmen. Zur Unterstützung dieses Engagements, das zu einem Teil von den Unternehmen getragen wird, müssen sich auch die Europäische Kommission sowie die nationalen Regierungen finanziell beteiligen.
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