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Patentstreit Apple muss an Motorola zahlen

Im Streit über Patente hat ein deutsches Gericht Apple zur Zahlung von Schadenersatz an Motorola verurteilt. MobileMe und iCloud verletzten Patente von Motorola.
13.04.2012 Update: 13.04.2012 - 16:08 Uhr Kommentieren
E-Mail-Symbol auf einem iPhone. Die Apple-Dienste MobileMe und iCloud verletzten nach Auffassung des Mannheimer Landgericht Patente von Motorola. Quelle: dpa

E-Mail-Symbol auf einem iPhone. Die Apple-Dienste MobileMe und iCloud verletzten nach Auffassung des Mannheimer Landgericht Patente von Motorola.

(Foto: dpa)

Mannheim Im Patentstreit mit dem Elektronikkonzern Apple hat Konkurrent Motorola am Freitag vor dem Mannheimer Landgericht einen Sieg errungen. Die zuständige Kammer sei zu dem Ergebnis gekommen, dass Apple mit seinen Diensten MobileMe und iCloud die Patentrechte von Motorola verletze, sagte ein Gerichtssprecher. Motorola hält die Patente für Techniken, mit denen sich Daten zwischen verschiedenen Geräten synchronisieren lassen. Verfahren dieser Art bietet Apple auch mit den betroffenen Diensten an.

Die Richter seien außerdem zum dem Ergebnis gekommen, „dass Apple zu Schadenersatz verpflichtet ist“, sagte der Sprecher weiter. Wie viel Geld das Unternehmen an seinen Wettbewerber zu zahlen habe, stehe jedoch noch nicht fest. Erst müsse Apple detailliertere Angaben zu den Diensten und deren Nutzung liefern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem Patentrechtsexperten Florian Müller zufolge ist damit aber noch keine endgültige Entscheidung darüber gefallen, ob Apples Push-Dienste in Deutschland dauerhaft deaktiviert bleiben müssen. „Es läuft eine Berufung beim OLG Karlsruhe, die zwar nicht zur vorläufigen Aussetzung der Zwangsvollstreckung geführt hat, aber immer noch in etwa einem Jahr zu Apples Gunsten ausgehen könnte“, sagte er Handelsblatt Online. „Des Weiteren ist eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht in München anhängig. Hat diese Erfolg, ist das Urteil nicht mehr vollstreckbar, da man nur gültige Patente zu beachten hat.“ Beide Klagen könnten noch bis zum Bundesgerichtshof ausgefochten werden. Müller weist in seinem Blog auf ein möglicherweise drohendes Verkaufsverbot für iPad und iPhone als Konsequenz aus dem Urteil hin.

  • afp
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