Sharehoster Ökosystem für Musikpiraten

Der Sharehoster muss Schadenersatz zahlen – weil er die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten nicht unterbunden hatte.
Am 10. August hat die Gema einen wichtigen Sieg errungen. Das Landgericht München I verurteilte den Onlinedienst Uploaded – in der Fachsprache als Sharehoster bezeichnet – zu Schadensersatz. Der Sharehoster hatte das Hochladen und die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten nicht unterbunden. Das Urteil war ein Freudentag für Komponisten, Texter, Interpreten und Musikverleger in Deutschland.
Sharehoster sind ein Albtraum für die globale Kreativwirtschaft. Sie stellen im Gegensatz zu illegalen Musiktauschbörsen eine vergleichsweise neue Missbrauchsmöglichkeit dar. Die Onlinedienste bieten ihren Kunden Speicherplatz für das Hochladen von Dateien wie Musik und Filme an. Sie schaffen Links zu hochgeladenen Dateien, die als frei zugängliche Linksammlungen im Netz verbreitet werden. Diese Art von Onlinediensten offerieren sozusagen ein Piraterie-Ökosystem.
Bislang berufen sich Onlineplattformen darauf, keine Lizenzverträge abschließen zu müssen. Den Verwertungsgesellschaften wird eine Lizenzierung der Inhalte verweigert, oder die Plattformbetreiber bezahlen lediglich deutlich unter der marktüblichen Vergütung – „auf freiwilliger Basis“ aus deren Sicht.
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