Stress um Rundfunkgebühr: ARD und ZDF machen Front gegen GEZ-Verweigerer
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Stress um RundfunkgebührARD und ZDF machen Front gegen GEZ-Verweigerer
Die Rundfunkgebühr wird zum Fall für die Politik: Die Beitragszentrale pfändet das Konto der Berliner AfD-Chefin. Eine „GEZ-Verweigerin“ saß zwei Monate im Gefängnis. Die FDP fordert jetzt, die Zwangsgebühr zu halbieren.
„Nun ist es passiert. Die GEZ hat zugeschlagen und mein Konto gepfändet. Am 1. April, wie ich gerade erfahre...“, teilte die geborene Herzogin von Oldenburg per Kurznachrichtendienst Twitter mit. Von Storch war seit der Umstellung der Geräte- auf die Haushaltsgebühr eine Totalverweigerin, wie ein Parteisprecher in Berlin mitteilte. Demnach hätte die Beitragszentrale von ARD, ZDF und Deutschlandradio einen Betrag von rund 240 Euro bei der Rechtspolitikerin gepfändet.
Wenn Rundfunkgebühren nicht bezahlt werden
Rundfunkbeiträge - zur Zeit 17,50 Euro pro Wohnung im Monat - müssen nach den gesetzlichen Regelungen alle drei Monate bezahlt werden. Wird der Beitrag nicht zum fälligen Zeitpunkt entrichtet, beginnt nach Angaben des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein mehrstufiges schriftliches Mahnverfahren.
Es startet mit einer Zahlungserinnerung. Sollte weiter keine Zahlung erfolgen, gibt es weitere Schreiben wie Beitragsbescheide und ein Mahnschreiben.
Die letzte Stufe dieses Mahnverfahrens ist das Vollstreckungsersuchen, das die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde stelle. Die Zuständigkeiten in den Bundesländern sind bei Vollstreckungen je nach Landesgesetz unterschiedlich geregelt. Es können zum Beispiel die Finanzämter, die Kommunen oder auch Gerichtsvollzieher tätig werden.
Mögliche Maßnahmen reichen zum Beispiel von Kontenpfändungen bis zur Erzwingungshaft. So gab die Berliner AfD-Landesvorsitzende Beatrix von Storch bei Twitter bekannt, dass ihr das Konto gepfändet wurde, weil sie keinen Rundfunkbeitrag gezahlt hat. Eine Frau aus dem thüringischen Geisa saß zwei Monate in Erzwingungshaft, weil sie seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt und sich auch geweigert hatte, dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft zu geben. Bundesweite Statistiken über die Art und Zahl von Vollstreckungsverfahren bei Rundfunkbeiträgen gibt es nicht.
Quelle: dpa
Eine „GEZ-Verweigerin“ aus Thüringen ging aus Protest gegen die Zwangsgebühren für ARD und ZDF sogar für 61 Tage in Erzwingungshaft. Die frühere Kindererzieherin saß von Anfang Februar bis zum Montag dieser Woche im Frauengefängnis von Chemnitz. „Mit meiner Unterschrift würde ich die Rechtmäßigkeit der Zwangsgebühren bestätigen. Das will ich nicht, denn ich kann nicht verantworten, dass ich diesen Rundfunk mitfinanziere“, sagte sie der „Welt“. In der Justizvollzugsanstalt war sie allerdings vom Rundfunkbeitrag befreit.
Nun zog der MDR seinen Antrag auf Erlassung eines Haftbefehls gegen die Thüringerin überraschend zurück. Seit Montag ist die Frau wieder auf freiem Fuß. Die 46-Jährige hatte sich seit 2013 geweigert, für ARD, ZDF und Deutschlandradio zu zahlen. Nach Angaben des Amtsgerichts Bad Salzungen belaufe sich der Zahlungsrückstand auf rund 191 Euro. „Der Anspruch ist erst in 30 Jahren verjährt“, sagte ein Gerichtssprecher.
Der radikale Schritt der Thüringerin wurde nach Angaben der „GEZ-Verweigerin“ durch die Lektüre der Doktorarbeit der früheren NDR-Mitarbeiterin Anna Terschüren mit dem Titel „Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland“ ausgelöst. Terschüren warnt unterdessen auf Twitter: „Ich rate in keiner Weise zur Zwangsverweigerung der Rundfunkgebühren oder anderen Handlungen/Unterlassungen.“
Die Rundfunkgebühr, die alle Bürger und Unternehmen verpflichtend monatlich zahlen, unabhängig davon, ob sie die Angebote von ARD und ZDF im Fernsehen, Radio oder Internet nutzen, bescherte den öffentlich-rechtlichen Anstalten zuletzt Rekordeinnahmen von 8,3 Milliarden Euro. Die Höhe der Rundfunkgebühren wird von der Unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagen und von den Parlamenten der 16 Bundesländer verabschiedet.
Um die Abgabe populärer zu machen, wurde die bei vielen Bürgern verhasste GEZ in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt. Doch die Namensänderung hat wenig gefruchtet.