Telekommarkt Bundeskartellamt fordert neuen Wettbewerber für Telekom, Vodafone und Telefónica

„Wettbewerb ist der zentrale Treiber für innovative Dienstleistungen zur Unterstützung der Digitalisierung der Wirtschaft.“
Hamburg Schnelles Internet soll die Basis für die Wirtschaft der Zukunft werden. Die Grundlage dafür soll unter anderem der nächste Mobilfunkstandard 5G schaffen. Er soll Anwendungen in Echtzeit möglich machen und Daten viel schneller übertragen. China legt bereits mit ambitionierten Programmen vor, die USA und Südkorea ziehen nach. Und Deutschland will im kommenden Jahr die ersten Frequenzen für 5G vergeben.
Doch es gibt Streit um die Details des 5G-Aufbaus in Deutschland. Auf der einen Seite stehen die etablierten Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland. Sie wollen möglichst wenig für die Frequenzen bezahlen, hohe Ausbauauflagen verhindern und sich nicht dazu verpflichten lassen, ihr Netz auch anderen Anbietern zu Verfügung zu stellen.
Auf der anderen Seite stehen vor allem die beiden Mobilfunkdiscounter United Internet und Freenet. United-Internet-Gründer Ralph Dommermuth hat angeboten, ein eigenes 5G-Mobilfunknetz aufzubauen, dafür fordert er im Gegenzug jedoch zumindest für eine Übergangszeit einen garantierten Zugang zu den Netzen von Telekom, Vodafone und Telefónica. „Anderenfalls macht ein Neueinstieg keinen Sinn“, sagte Dommermuth.
In der Debatte positioniert sich nun Kartellamtspräsident Andreas Mundt. „Wettbewerb ist der zentrale Treiber für innovative Dienstleistungen zur Unterstützung der Digitalisierung der Wirtschaft“, sagte Mundt laut einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme.
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Aus Sicht des Bundeskartellamtes wäre es für den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt wünschenswert, wenn es im Rahmen der Auktion zu einem Marktzutritt eines vierten Netzbetreibers käme. Mundt erwähnte Dommermuth zwar nicht namentlich. Der United-Internet-Gründer war bislang jedoch der einzige, der öffentlichkeitswirksam den Aufbau eines weiteren Mobilfunknetzes ins Gespräch gebracht hatte.
„Mit dem so entstehenden Wettbewerb können wir die Entwicklung neuer Technologien und Produkte für die Industrie 4.0 erheblich fördern“, sagte Mundt. „Nur in einem von Wettbewerb geprägten Umfeld ist darüber hinaus gewährleistet, dass die Verbraucher attraktive Produkte zu angemessenen Preisen erhalten.“
Allerdings ist es nicht Mundt, sondern die Bundesnetzagentur, die die Bedingungen für die Vergabe der 5G-Frequenzen festlegt. Und die hatte sich in einer Stellungnahme, die dem Handelsblatt vorliegt, an ihren Beirat gegen eine Kernforderung von Dommermuth gestellt: „Eine Verpflichtung zum Infrastruktur-Sharing oder zu National Roaming würde einen Eingriff in die Rechte der Mobilfunknetzbetreiber darstellen.“
Anders gesagt: Die Behörde sich keine rechtliche Grundlage, um Telekom, Vodafone und Telefónica dazu zu zwingen, einen Neueinsteiger wie United Internet auf ihre Netze zu lassen.
Im September will die Bundesnetzagentur will einen Entwurf über die Vergabebedingungen vorlegen. Die 5G-Auktion ist für das kommende Jahr geplant.
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