Seit sieben Jahren tobt im Suhrkamp Verlag ein Machtkampf der Gesellschafter. Jetzt wird über den Insolvenzplan für das Traditionshaus entschieden. Ein Rückblick.
Ein Jahr nach dem Tod von Suhrkamp-Verleger Siegfried Unseld übernimmt seine Witwe Ulla Unseld-Berkéwicz die Geschäftsführung. Es gibt auf vielen Ebenen Streit um Kompetenzen.
Der Hamburger Medienunternehmer Hans Barlach kauft - zunächst mit einem Partner, später allein - den Anteil des bisherigen stillen Teilhabers Andreas Reinhart in der Schweiz. Unseld-Berkéwicz spricht von einer „feindlichen Übernahme“ und legt Klage ein. In den Folgejahren folgt eine Flut von Klagen und Gegenklagen.
Verlegersohn Joachim Unseld steigt aus dem Verlag aus. Er verkauft seinen 20-Prozent-Anteil zu gleichen Teilen an die Familienstiftung von Unseld-Berkéwicz, die damit 61 Prozent hält, und an Barlachs Medienholding, die jetzt 39 Prozent hat. Ein Jahr später verlegt der Verlag seinen Sitz vom Traditionshaus in Frankfurt/Main nach Berlin.
5. Dezember: Barlach und Unseld-Berkéwicz fordern vor dem Landgericht Frankfurt, die jeweils andere Seite als Gesellschafter auszuschließen. Sollte es dazu nicht kommen, müsse der Verlag aufgelöst werden, so Barlach. Das Gericht will am 13. November 2013 entscheiden. Am 10. Dezember wird Unseld-Berkéwicz per Gerichtsbeschluss als Geschäftsführerin des Verlags abberufen. Das Landgericht Berlin setzt damit auf Antrag Barlachs einen Gesellschafter-Beschluss vom November 2011 rückwirkend in Kraft. Wegen der Anmietung von Räumen für den Verlag in ihrem Privathaus soll sie zudem Schadenersatz zahlen. Sie legt Berufung ein.
Das Landgericht Frankfurt verurteilt den Verlag zur Zahlung von knapp 2,2 Millionen Euro an Barlach. Es geht um den Gewinnanteil aus dem Verkauf des Frankfurter Verlagsgebäudes und des Verlagsarchivs.
Der Verlag beantragt eine Unternehmenssanierung nach dem neuen Insolvenzrecht. Das sogenannte Schutzschirmverfahren soll verhindern, dass Gewinne an die Anteilseigner ausgezahlt werden.
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eröffnet das Insolvenzverfahren. Auf Vorschlag von Unseld-Berkéwicz soll der Verlag von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Barlach verlöre dadurch weitreichende Mitspracherechte.
10. September: Das Landgericht Frankfurt verbietet der Verlegerin in einer einstweiligen Verfügung, bei der Gläubigerversammlung ihrem eigenen Insolvenzplan zuzustimmen. Am 26. September drohen fast 200 renommierte Suhrkamp-Autoren Barlach mit einem Ausstieg aus dem Verlag, sollte er „maßgeblichen Einfluss“ auf das Haus behalten - u.a. Sibylle Lewitscharoff, Hans Magnus Enzensberger, Durs Grünbein und Uwe Tellkamp.
1. Oktober: Eine erste Gläubigerversammlung votiert weitgehend einvernehmlich für die Fortsetzung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Nur zwei Tage später hebt das Oberlandesgericht Frankfurt die Entscheidung vorläufig auf, nach der Unseld-Berkéwicz nicht über den Insolvenzplan abstimmen darf. Am 12. Oktober kündigt Barlach an, auf Schadenersatz zu klagen, sollte der Verlag wirklich in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Am 22. Oktober 2013 nimmt eine zweite Gläubigerversammlung den Sanierungsplan mit klaren Mehrheiten in allen drei Gläubigergruppen an. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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