Es ist ein wegweisendes Urteil: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Mai 2014 entschieden, dass Google unter bestimmten Umständen Verweise auf Internetseiten mit sensiblen persönlichen Informationen aus der Ergebnisliste seiner Suchmaschine entfernen muss. Profitieren sollen vor allem normale Bürger – also nicht Promis, Sportler oder Wirtschaftslenker, an denen die Öffentlichkeit ein Interesse hat.
Links müssen entfernt werden, wenn seit der Veröffentlichung Jahre verstrichen sind oder die Informationen nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck entsprechen, entschied der EuGH.
Um einen Link aus der Ergebnis-Liste streichen zu lassen, müssten Betroffene sich zuerst direkt an Google wenden. Der Suchmaschinenriese hat ein Online-Formular entwickelt, über das Nutzer ihre Anfragen einreichen können.
Lehnen die Betreiber der Suchmaschine eine Löschung ab, wären die Datenschützer die nächsten Ansprechpartner. Da Google seine deutsche Niederlassung in Hamburg hat, würde man sich an den Hamburger Datenschutzbeauftragten wenden. Der Datenschützer kann auch im Namen der Betroffenen klagen.
Im Einzelfall müssten Gerichte klären, wann ein Verweis entfernt werden muss, erklärte der EuGH. Dabei müsse ein angemessener Ausgleich zwischen den Interesse der Internet-Nutzer an Informationen und den Grundrechten der betroffenen Person gefunden werden. Dieser Ausgleich könne auch angesichts der Rolle einer Person im öffentlichen Leben unterschiedlich ausfallen, schränkten die Richter ein.
Die überwiegende Mehrheit der Politiker begrüßte das Urteil. Bundesjustizminister Heiko Maas lobte eine Stärkung der Datenschutzrechte, die EU-Kommission sah nicht nur die Situation der EU-Bürger verbessert, sondern auch die eigene Position untermauert.
Google kritisierte das Urteil des EuGH erwartungsgemäß. „Diese Entscheidung ist nicht nur für Suchmaschinen enttäuschend, sondern auch für alle, die Inhalte online publizieren“, sagte ein Google-Sprecher. Der Konzern sei sehr überrascht, dass das Urteil so stark von der vorherigen Einschätzung des Generalanwalts abweiche und dessen Warnungen unberücksichtigt lasse.
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