Der Unternehmer sollte sich den Effektivzins der Finanzierung ausrechnen lassen -- und mehrere Angebote miteinander vergleichen. Im Optimalfall kontaktieren Unternehmer Hersteller, Banken und Leasinggesellschaften. Bearbeitungsgebühren oder vierteljährliche Vorauszahlungen gehen oft zusätzlich ins Geld.
(Quelle: Creditreform-Magazin.de)
Clevere Unternehmer wenden sich im ersten Schritt an den Hersteller und klären die Einzelheiten des Kaufvertrags vorab. So haben sie gleich ein Angebot in der Hand, aus dem sich die genauen Angaben zum Objekt ergeben. Das wiederum braucht die Leasinggesellschaft. Und sie erfahren, ob der Leasinggeber mit dem Hersteller eventuell kürzere Gewährleistungsfristen vereinbart hat - zum Nachteil des Leasingnehmers.
Hier ist Vorsicht geboten, zum Beispiel beim Firmenwagen. Werden mehr Kilometer gefahren als vertraglich vereinbart, kann es teuer werden. Clevere Unternehmer überlegen vorab, wie sie das Objekt nutzen wollen. Im Zweifel frühzeitig den Anbieter kontaktieren und den Vertrag anpassen.
Die Laufzeit des Vertrags sollte maximal der Dauer der Nutzung entsprechen - andernfalls zahlt die Firma die Raten weiter, obwohl das Objekt nicht mehr zur Wertschöpfung beiträgt. Zu unterscheiden sind die unkündbare Grundlaufzeit von 40 bis 90 Prozent der AfA, falls der Leasinggeber das Wirtschaftsgut bilanziert, und die vereinbarte nutzungsabhängige Laufzeit.
Das Leasingobjekt gehört der Gesellschaft oder der Bank - entsprechende Vorgaben bei Reparaturen sind zu beachten. Der Unternehmer sollte die Details seines Vertrags genau prüfen.
In jedem Fall sollte der Firmenchef vor Vertragsabschluss die steuerlichen Aspekte mit einem erfahrenen Berater erörtern. Wer zum Beispiel den Investitionsabzugsbetrag nutzt, muss diesen beim Leasing später wieder gewinnerhöhend auflösen. Der Vertrag sollte so gestaltet sein, dass die Leasingraten als Betriebsausgaben absetzbar sind.
In der Regel haben die Gesellschaften bei langfristigen Verträgen die Option, den Zins bei Veränderungen am Markt anzupassen. Es sollte klar nachvollziehbar und transparent sein, wann das erfolgen darf.
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