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Leasing-Verträge Neue Vorschriften blähen ab 2019 Konzern-Bilanzen auf

Auf Konzerne kommen 2019 aufgeblähte Schuldenberge zu. Regulierer versprechen sich von den neuen Leasing-Vorschriften ein besseres Bild der tatsächlichen Verschuldung. Die Auswirkungen der Reform sind umstritten.
13.01.2016 - 02:53 Uhr
Der vom IASB festgelegte IFRS-Bilanzstandard gilt für über 100 Länder: In Deutschland dürften Konzerne wie die Telekom, die Post oder Metro die Veränderungen am stärksten spüren. Quelle: dpa
Deutsche Telekom

Der vom IASB festgelegte IFRS-Bilanzstandard gilt für über 100 Länder: In Deutschland dürften Konzerne wie die Telekom, die Post oder Metro die Veränderungen am stärksten spüren.

(Foto: dpa)

Frankfurt, London Neue Bilanzierungsvorschriften für Leasing-Verträge werden von 2019 an den Schuldenberg der meisten Großkonzerne in Europa und vielen anderen Ländern aufblähen. Dann müssen die Unternehmen geleaste oder gemietete Immobilien, Fahrzeuge und Anlagen voll in der Bilanz verbuchen, wie das International Accounting Standards Board (IASB) am Mittwoch mitteilte. Bisher tauchten dort meist nur die Leasingkosten auf. „Das betrifft rund die Hälfte aller Unternehmen, vor allem Fluggesellschaften, die Schifffahrt und den Einzelhandel“, sagte IASB-Chef Hans Hoogervorst der Nachrichtenagentur Reuters. Der vom IASB festgelegte IFRS-Bilanzstandard gilt für mehr als 100 Länder. In Deutschland dürften Studien zufolge Konzerne wie die Post, die Telekom oder Metro die Veränderungen am stärksten spüren.

Die Regulierer versprechen sich davon ein klareres Bild von der tatsächlichen Verschuldung von Unternehmen. Bisher waren bei börsennotierten Unternehmen 85 Prozent der 3,3 Billionen Dollar schweren Leasingverpflichtungen in der Bilanz unsichtbar. Ratingagenturen und Analysten mussten die Werte schätzen, um sich ein Urteil zu bilden - laut IASB lagen sie damit aber oft weit von der Realität entfernt. Künftig müssen das Nutzungsrecht auf der einen Seite der Bilanz und die finanzielle Verpflichtung auf der anderen Seite verbucht werden. Damit steigen am Anfang der Laufzeit die bilanziellen Belastungen. Ausgenommen von der Bilanzierungspflicht sind Leasing- oder Mietverträge mit bis zu zwölf Monaten Laufzeit und Verträge mit einem Volumen von weniger als 5000 Euro, etwa für Kopierer oder Computer.

Die Auswirkungen der Reform sind umstritten. Bisher ist das Leasing oder die Miete von Maschinen, Autos, Büro-Ausstattung oder ganzen Fabriken für Firmen bilanziell meist günstiger als ein Kauf in bar oder auf Kredit. Hoogervorst sagte, das Leasing bleibe eine attraktive und flexible Form der Finanzierung. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG erwartet dagegen, dass Finanzierungsmodelle wie der Verkauf und das Zurückmieten von Gebäuden und Anlagen („Sale-and-Leaseback) aussterben werden. Für Finanzkonzerne bedeute die Ausweitung der Bilanz womöglich einen größeren Kapitalbedarf.

Ähnliche Vorschriften sollen im Februar auch für den US-Bilanzierungsstandard US-GAAP eingeführt werden. Auf eine volle Harmonisierung der Regeln hatten sich das IASB und sein Pendant FASB in den USA aber nicht einigen können. An der Neuregelung war 20 Jahre gearbeitet worden. Einen ersten Entwurf von 2010 hatten Praktiker als zu kompliziert verworfen. Hoogervorsts Vorgänger David Tweedie, der Initiator der Reform, begrüßte die Einigung: „Man kann nicht Miete für ein Flugzeug zahlen, das in der Wüste von Arizona steht, und behaupten, das seien keine Schulden“, sagte er zu Reuters.

  • rtr
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