Christoph Boehringer vor Gericht: Hinter verschlossenen Türen
Christoph Boehringer muss sich vom Gericht hartnäckige Fragen gefallen lassen.
Foto: dpaMannheim. Albert Boehringer, so steht es in der firmeneigenen Biografie, habe sein Unternehmen stets „schwäbisch sparsam“ geführt. Und dabei habe der Mann, der einst den Pharma-Konzern Boehringer Ingelheim gründete, immer einen Sinn für „Fleiß und Gerechtigkeit“ bewiesen.
Prinzipien, die offensichtlich richtig waren. Heute ist Boehringer Ingelheim mit rund 13 Milliarden Euro Jahresumsatz und weltweit knapp 50.000 Mitarbeitern der zweitgrößte deutsche Pharmahersteller – und mit Abstand der größte, der sich noch voll in Familienbesitz befindet.
Ob Albert Boehringer seine Erfolgsformel allerdings auch Urenkel Christoph vermitteln konnte, das versucht zurzeit das Mannheimer Landgericht herauszufinden. Denn dort ist der 46-Jährige, selbst Mitglied im wichtigen Gesellschafterausschuss des Konzerns und Leiter der Boehringer Ingelheim Stiftung, angeklagt – weil ihm die Maßstäbe des Uropas abhandengekommen sein sollen. Insiderhandel lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, gemeinsam mit zwei weiteren Angeklagten. Angebliche Schadenssumme: fast acht Millionen Euro.
Prozess auch für andere Manager von Interesse
Doch trotz des hohen Bekanntheitsgrades des Namens Boehringer findet der Prozess bislang weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit statt. Wohl auch, weil Christoph Boehringer, der in Wien aufwuchs, eine Banklehre absolvierte und in München Maschinenbau studierte, versucht, dies so zu steuern. Ein eigens angeheuerter Krisenberater arbeitet intensiv daran, Fotos aus dem Prozess zu verhindern. Man wolle Boehringers Familie schützen. Selbst im Internet sind nur wenige Bilder von dem groß gewachsenen Mann mit dem breiten Mund zu finden.
Dabei ist der Prozess nicht nur von Interesse, weil mit Boehringer ein deutscher Milliardär aus der bekannten Pharma-Dynastie vor Gericht sitzt. Die Auseinandersetzung strahlt auch weit über Mannheim hinaus, in die Chefetagen diverser Unternehmen. Denn spätestens der Bundesgerichtshof wird entscheiden müssen, ob der Gesetzgeber versehentlich eine Generalamnestie für alle Marktmanipulateure geschaffen hat, die ihre Taten vor Mitte Juli 2016 begangen haben. Genau an einem Tag, am 2. Juli 2016, sollen die Strafvorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes nicht gegolten haben, meinen Boehringers Anwälte. Deshalb seien Taten, die davor begangen wurden, straffrei.
Das wiederum könnte nicht nur Boehringer zugutekommen, sondern etwa auch Ex-VW-Boss Martin Winterkorn oder VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch. Gegen sie ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig zurzeit wegen Marktmanipulation. Auch ihre vermeintlichen Taten liegen vor Juli 2016.
Die Deals im Detail
Und so streitet Christoph Boehringer in Mannheim indirekt auch für andere. Wobei seine eigenen Taten laut Anklage schon bis Juli 2008 zurückreichen. Damals soll er intern erfahren haben, dass es bei der Biotechnologiefirma Medigene zu Problemen mit der Zulassung eines Medikaments kommen werde. Boehringer soll daraufhin noch vor Bekanntgabe dieser Information 540.000 Aktien verkauft haben. Er habe dadurch einen Kursverlust von rund 660.000 Euro vermeiden können, glaubt die Staatsanwaltschaft.
Noch einträglicher sollen für Boehringer und seine zwei Mitstreiter Interna gewesen sein, wonach das Unternehmen Micromet übernommen werde. Zwischen August und Oktober 2011 hätten sie daraufhin mehr als eine Million Aktien des pharmazeutischen Unternehmens erworben. Kasse hätten sie dann später gemacht, als das Barabfindungsgebot des übernehmenden US-Konzerns Amgen kam. Kursgewinn: insgesamt rund sieben Millionen Euro.
Alle drei Angeklagten bestreiten dies. Und Christoph Boehringer, der sich als Erster zu den Vorwürfen im Gerichtssaal äußert, verteidigt sich eloquent, mit umfangreichen Charts und Folien. Er will belegen, wann welche Informationen bereits öffentlich waren. Dass man Verkaufs- und Kaufvorhaben auf eigene Analysen und Bewertungen gestützt habe.
Seine andere Verteidigungsstrategie stützt sich auf zwei Gutachten. Und um sie zu verstehen muss man wissen, dass die Bundesregierung in diesem Jahr das Wertpapierhandelsgesetz an europäisches Recht anpassen ließ. Dazu erarbeitete sie das Finanzmarktnovellierungsgesetz, welches am 2. Juli 2016 in Kraft trat. Darin wurde festgelegt, dass die Strafvorschriften im Wertpapierhandelsgesetz, also auch zum Insiderhandel und zur Marktmanipulation, auf die europäische Marktmissbrauchsverordnung verweisen. Die aber trat erst am 3. Juli in Kraft.
Deshalb, so Boehringers Verteidiger, seien Taten vor dem 3. Juli 2016 straffrei. Denn man müsse Täter stets nach dem zur Tatzeit mildesten Gesetz bestrafen.
Es ist allerdings eine Strategie, die mit einem klaren Makel behaftet ist: ein Freispruch wegen Fehlern bei der Gesetzgebung wäre nicht gerade ein strahlender Sieg. Wohl auch deshalb lässt Boehringers Krisenberater wissen, dass weder die Verteidiger mit der Presse reden noch die zwei Gutachten zugänglich gemacht werden.
Einer der Gutachter, Staatsrechtler Wolfram Höfling von der Universität Köln, gibt immerhin zu Protokoll, dass dem Gesetzgebungsverfahren deutlich zu entnehmen sei, „dass die sich mit dem Termin vertan haben“.
Boehringer dürfte bis zum BGH gehen
Ob das stimmt und welche Folgen das hat, wird allerdings wohl erst der Bundesgerichtshof endgültig klären. Die Vorsitzende Richterin der Wirtschaftstrafkammer in Mannheim, Ursula Charissé, hat in einer vorläufigen Einschätzung bereits durchblicken lassen, dass der Gesetzgeber wohl kaum eine Generalamnestie im Sinn gehabt habe. Im Umfeld von Boehringer heißt es deshalb, man ziehe bei einer Verurteilung vor den Bundesgerichtshof.
Und so wartet auf den BGH ein ziemlich interessantes, womöglich wegweisendes Verfahren. Was Charissé nicht davon abhält, Boehringer schon hier und heute auf den Zahn zu fühlen. Detailversessen fragt sie ihn nach Abläufen und internen Gesprächen über Investments, auch mit seinem Cousin.
„High risk, high fun“, hatte Christoph ihm einmal geschrieben. „Ja, das ist halt meine Einstellung“, sagt Boehringer. Ob sie strafrechtlich relevant ist, bleibt abzuwarten. Dem Uropa dürfte sie jedenfalls wohl kaum gefallen haben.