Christoph Niering im Interview Insolvenzverwalter: „In der Coronakrise ist das Schutzschirmverfahren eine besondere Herausforderung“

Der Jurist ist seit 2011 Vorsitzender des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).
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Düsseldorf Die Ausgangsbeschränkungen bringen Unternehmen einiger Branchen in existenzielle Notlagen. Einige große Firmen versuchen sich unter einen so genannten Schutzschirm zu retten. Das deutsche Insolvenzrecht sieht diese besondere Form der Eigenverwaltung für Betriebe vor, denen zwar das Geld auszugehen droht, die aber noch nicht zahlungsunfähig sind.
Insolvenzverwalter Christoph Niering erklärt, warum dieses Instrument in der Coronakrise an Bedeutung gewinnt. Ein großer Vorteil des Verfahrens sei, dass das Unternehmen selbst das Heft des Handelns in der Hand behalten kann. Für Mieter, Kunden und Mitarbeiter gibt es zwar Einschnitte, sie können aber darauf hoffen, dass das Unternehmen erhalten bleibt.
Das größte Problem ist aus Nierings Sicht die Unsicherheit. Niemand wisse, wie lange die Krise noch andauert. Mit drei Monaten Frist für die Vorlage eines Insolvenzplans ist das Schutzschirmverfahren eigentlich gut justiert, sagt Niering. In der gegenwärtigen Krise sei es aber eine besondere Herausforderung, das Verfahren innerhalb dieser Zeit zu einem guten Ende zu bringen.
Christoph Niering ist Partner bei Niering Stock Tömp, einer der großen deutschen Insolvenzverwalterkanzleien. Er ist seit mehr als 25 Jahren als Insolvenzverwalter, Sachwalter und Sanierungsberater tätig. Niering hat mehr als 2000 Verfahren betreut. Der Jurist ist seit 2011 Vorsitzender des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).
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Lesen Sie hier das gesamte Interview:
Herr Niering, in der Coronakrise wollen viele Unternehmen unter den so genannten Schutzschirm schlüpfen. Galeria Karstadt Kaufhof und Esprit sind dafür prominente Beispiele. Welche Voraussetzungen muss eine Firma dafür erfüllen?
Sie muss zunächst nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt ihres Antrags nicht zahlungsunfähig ist. Dafür braucht sie die Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation. Der Fachmann muss bescheinigen, dass eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht, aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Außerdem darf die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos sein. Insolvenzgerichte gehen dabei recht großzügig vor.
Was sind die Vorteile einer solchen Eigenverwaltung im Vergleich zum regulären Insolvenzverfahren?
Bei dieser speziellen Spielart der Eigenverwaltung im Schutzschirmverfahren hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Anreizen geschaffen, die betroffene Schuldner zu einer möglichst frühen Antragstellung motivieren sollen. Sie behalten über die Eigenverwaltung die Kontrolle über das Unternehmen. Sie bekommen eine Frist von höchstens drei Monaten für die Vorlage eines Insolvenzplans und können sich ihren Sachwalter selbst aussuchen. Im regulären Verfahren macht das ein Insolvenzgericht.
Was bedeutet es für die Gläubiger eines Unternehmens, welches unter den Schutzschirm gestellt wurde?
Das Schutzschirmverfahren hat für die Gläubiger die gleichen Wirkungen wie jedes Insolvenzverfahren. Mitarbeiter bekommen Insolvenzgeld. Vermieter und Lieferanten können nicht mehr die Zwangsvollstreckung betreiben und müssen mit Forderungsausfällen rechnen. Alle Gläubiger können aber wegen der frühzeitigen Antragstellung und der ausdrücklichen Sanierungsorientierung des Verfahrens darauf hoffen, dass mit dem Insolvenzplan ein tragfähiges Konzept vorgelegt wird. Damit stehen die Chancen gut, dass das Unternehmen als Mieter, Kunde und vor allem als Arbeitgeber erhalten bleibt.
In welchen Fällen eignet sich ein solches Verfahren nicht?
Wenn bereits die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. In diesem späten Stadium kann man zwar auch noch eine Eigenverwaltung bekommen. Die Anordnung der Eigenverwaltung setzt dann aber voraus, dass keine Umstände bekannt sind, die Gläubiger benachteiligen.
Wann endet das Verfahren?
Wenn alles gut geht, dann endet es mit der rechtskräftigen Bestätigung des Plans durch das Gericht, das das Verfahren danach regelmäßig aufhebt. Es kann aber auch dazu kommen, dass das Gericht die Eigenverwaltung aufhebt und es in ein normales Insolvenzverfahren übergeht.
Gibt es Situationen, in denen Unternehmen den Schutzschirm vorzeitig verlassen müssen?
Ja. Das sind Fälle, in denen die angestrebte Sanierung aussichtslos geworden ist oder der vorläufige Gläubigerausschuss die Aufhebung beantragt. Gläubiger können ebenfalls die Aufhebung beantragen, wenn Umstände bekannt werden, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird.
Es ist derzeit nicht absehbar, wann die Coronakrise ein Ende hat. Ist nicht die Gefahr groß, dass die begrenzte Zeit des Schutzschirmverfahrens nicht ausreicht?
Mit drei Monaten Frist für die Vorlage eines Insolvenzplans ist das Schutzschirmverfahren eigentlich gut justiert. In Ausnahmesituationen können in einem solchen Plan auch Regelungen eingebaut werden, die auf spätere Veränderungen durch entsprechende Anpassungen reagieren. In der gegenwärtigen Krise ist das natürlich eine besondere Herausforderung, weil so viele unbekannte Faktoren zu berücksichtigen sind.
Was passiert nach Abschluss des Verfahrens?
Das Verfahren wird aufgehoben und das betroffene Unternehmen arbeitet die im Insolvenzplan vorgesehenen Sanierungsschritte und Maßnahmen ab. Im Plan kann vorgesehen werden, dass diese Planerfüllung überwacht wird.
Herr Niering, vielen Dank für das Gespräch.
Mehr: Galeria Karstadt Kaufhof flüchtet unter den Schutzschirm
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