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Ein Fall für den Bundesgerichtshof Thomas Middelhoff legt Revision ein

Das Urteil gegen Ex-Arcandor-Chef Middelhoff ist noch nicht rechtskräftig: Der zu drei Jahren Haft verurteilte Manager hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Auch gegen seine aktuelle Haft könnte Middelhoff vorgehen.
21.11.2014 - 10:23 Uhr Kommentieren
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Arcandor, Thomas Middelhoff, akzeptiert das Urteil gegen ihn nicht. Quelle: dpa

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Arcandor, Thomas Middelhoff, akzeptiert das Urteil gegen ihn nicht.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Der ehemalige Spitzenmanager Thomas Middelhoff will seine dreijährige Haftstrafe wegen Untreue nicht hinnehmen. Die Verteidiger des 61-jährigen Managers hätten Revision gegen das Urteil eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Essen am Freitag.

Damit landet der Fall beim Bundesgerichtshof. Das Urteil des Landgerichts Essen ist nun weiterhin nicht rechtskräftig. Der ehemalige Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor und des Medienriesen Bertelsmann war am Freitag vor einer Woche vom Landgericht Essen wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt und noch im Gerichtssaal festgenommen worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Middelhoff unter anderem Privat-Flüge mit Charterjets und Hubschraubern über Arcandor abgerechnet hat.

Richter Jörg Schmitt hat wegen Fluchtgefahr Untersuchungshaft für den Ex-Manager angeordnet, der seinen Hauptwohnsitz in Frankreich hat. Gegen die Haftentscheidung des Landgerichts Essen kann Middelhoff gesondert Beschwerde einlegen. Darüber müsste dann das Oberlandesgericht Hamm befinden.

  • rtr
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