Das Land verkauft 25,01 Prozent der EnBW an den französischen Stromkonzern EDF und erhält dafür 4,7 Milliarden Mark (2,4 Mrd Euro). Mit einem Großteil des Geldes wird die gemeinnützige Landesstiftung gegründet. Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) kündigt sinkende Strompreise an.
Wenige Monate vor der Landtagswahl kauft das Land überraschend die EnBW wieder von der EDF zurück. Der Kaufpreis für einen 45-Prozent-Anteil: 4,67 Milliarden Euro. Finanzminister Willi Stächele (CDU) wendet das Notbewilligungsrecht an; so müsse der Landtag vorab nicht zustimmen.
Der Landtag stimmt mit der CDU/FDP-Mehrheit dem Wiedereinstieg des Landes bei der EnBW zu.
Die Opposition aus SPD und Grünen kündigt eine Klage gegen den EnBW-Aktiendeal vor dem Staatsgerichtshof an. Man sieht das Haushaltsrechts des Landtags, das „Königsrecht“, verletzt.
Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg erklärt den EnBW-Deal für verfassungswidrig. Die Richter geben Grünen und SPD, die inzwischen die Regierung stellen, recht: Die Regierung von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus hätte das Geschäft nicht am Landtag vorbei abwickeln dürfen.
Die Grünen wollen den EnBW-Deal des Landes in einem Untersuchungsausschuss aufarbeiten.
Erste Sitzung des Untersuchungsausschusses.
Ein Bericht der Landesregierung wird bekannt. Er legt nahe, dass sich Mappus wohl über den Rat seiner juristischen Berater, die vor einem Umgehen des Parlaments gewarnt haben sollen, hinweggesetzt hat.
Mappus und sein damaliger Berater, der Deutschlandchef der Investmentbank Morgan Stanley, Dirk Notheis, treten vor dem Ausschuss auf. Mappus räumt ein, dass er den Deal so nicht nochmals abschließen würde, hält ihn aber insgesamt „nach wie vor für richtig“.
Es wird bekannt, dass die grün-rote Regierung beim Schiedsgerichtshof klagt, um den französischen Versorger EDF zur Rückzahlung von zwei Milliarden Euro des Kaufpreises zu bewegen.
Wegen seiner Rolle beim EnBW-Deal zieht sich Notheis aus dem operativen Geschäft von Morgan Stanley zurück.
Der Rechnungshof rügt das Vorgehen der früheren Landesregierung in Sachen EnBW scharf. Die Prüfung ergab, „dass das Verfahren im Vorfeld des Vertragsabschlusses in wesentlichen Teilen nicht den Anforderungen genügt, die aus der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung folgen“.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart nimmt gegen Mappus Ermittlungen wegen Verdachts der Untreue auf und durchsucht Wohnungen und Büros. Gegen Notheis wird wegen Beihilfe ermittelt.
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