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Ex-Karstadt-Manager in U-Haft Middelhoff kommt nicht aus dem Gefängnis heraus

Kein Ende der Untersuchungshaft für Thomas Middelhoff: Der Ex-Karstadt-Chef muss weiter in der JVA Essen bleiben. Nach Auffassung der 15. Strafkammer bestehe unverändert Fluchtgefahr.
20.11.2014 Update: 20.11.2014 - 11:11 Uhr 6 Kommentare

Middelhoffs Anwalt will in Revision gehen

Düsseldorf/Essen Thomas Middelhoff bleibt im Gefängnis: Das Essener Landgericht lehnte am Donnerstag eine Aussetzung des Haftbefehls gegen den früheren Topmanager ab. Ein Gerichtssprecher betonte, nach Auffassung der 15. Strafkammer bestehe unverändert Fluchtgefahr.

Als Gründe für die Einschätzung nannte das Gericht die gegen Middelhoff verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren, aber auch die weiteren laufenden Ermittlungsverfahren gegen den 61-jährigen Manager sowie seine unklare finanzielle Situation. Außerdem liegt Middelhoffs Wohnsitz in Frankreich. Eine Kaution wurde demnach von Seiten Middelhoffs nicht angeboten.

Gegen die Haftentscheidung ist Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm möglich. Middelhoffs Anwalt Winfried Holtermüller wollte sich nicht äußern.

Middelhoff, einst einer der einflussreichsten deutschen Manager, war am Freitag überraschend verhaftet worden. Zuvor hatte ihn das Landgericht Essen wegen Untreue in 27 Fällen und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt.

Hoffnungen auf ein rasches Ende der Untersuchungshaft hatten sich für Middelhoff schon am Montag nicht erfüllt. Gleich vier Anwälte hatten ihn bei einem nicht öffentlichen Haftprüfungstermin vor der 15. Strafkammer des Landgerichts vertreten. Unter ihnen war mit Sven Thomas einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger.

  • rtr
  • dpa
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6 Kommentare zu "Ex-Karstadt-Manager in U-Haft: Middelhoff kommt nicht aus dem Gefängnis heraus"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • @Tom Schmidt
    Die von Ihnen angeführten prominenten Beispiele halte ich ebenfalls für durchaus fragwürdig. Wobei dann ja noch die Frage nach rechtlichen und moralischen Verfehlungen gestellt werden muss (Wulff, Middelhoff, Hoeneß usw. usw.). Aber es sind letztlich nicht die Richter, die die Existenzen von Menschen zerstören, sondern die Medien, die wie die Aasgeier über das gefundene Fressen herfallen. Vor Gericht und auf hoher See sind Sie nun mal in Gottes Hand. Dies ist leider so, sonst müssten viele Prozesse ja gar nicht geführt werden, weil das Urteil ja scheinbar sonnenklar ist. Ist es aber eben seltenst, leider!

  • richterinnen und richter sind beamtenähnlich zeitgenossen. ein professor im fach umweltökonomie erläuterte uns studierenden anhand einer energieerzeugungsanlage den begriff der effizienz so...."diese anlage hat eine effizienz wie eine beamtenpumpe und die ist gleich null". d.h. eingebrachte energie versus energieausbeute.

  • Naja... nicht wirklich! Ich halte das für bedenklich! Und das Gericht, dass ihn gerade verurteilt hat, ist sicher dieser Ansicht. Vielleicht sollte das dann aber auch ein anderer Richter entscheiden.

    Das reiht sich ein in eine Vielzahl von Fällen, die ich jetzt beobachtet habe, die alles andere als sauber sind, gerade wenn es um in der Öffentlichkeit stehende Personen geht.

    Beispiel Kachelmann: Ergebnis des Prozess war, dass die Frau gelogen hat, er aber nicht nachweisen konnte, dass sie komplett gelogen hat. Bei der Sachlage war die U-Haft von ihm ein Skandal.

    Beispiel Wulff (so blöd er sich angestellt hat): was kam an Ende raus, richtig, wer in dem Land Präsident ist, entscheidet immer noch die Bild-Zeitung.

    Dann noch ein Fall, den ich hier nicht namentlich nennen will, da hat sich ein Staatsanwalt an die Fersen einer Firma geheftet, für eine Aktivität, die zuvor von deutschen Behörden genehmigt wurde... aber er konnte eben ohne Gesichtsverlust nicht zurück. Kleine Firmen kann so etwas ruinieren.

    Denken Sie jetzt, das sind Einzelfälle? Meine Heimatgemeinde wollte mich zwingen, meinem Nachbarn auf dessen Grundstück gegen seinen Willen eine Garage zu bauen!!! Das Verwaltungsgericht wollte ihnen noch Recht geben und hat Rechtschutz bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung abgelehnt. Damit wären Zwangsmassnahmen gegen mich bis zur Beugehaft möglich und legal gewesen. Ich hatte nur Glück, dass die letzte Instanz dagegen mir Rechtschutz gewährte und den unteren Instanzen das Ganze so juristisch um die Ohren gehauen hat, das es sich sofort aufgelöst hat. Aber ehrlich: hätte ich keinen guten Anwalt gehabt... weiss ich nicht was da rausgekommen wäre!!!

  • ....ohgottohgottohgott...

    ...das geht ja nun gar nie nicht!

    Laut seinem Schlußwort vor Gericht hat sich der arme Mann doch überhaupt nix vorzuwerfen!

    Wie kann man ihn da verknacken?

    ...und das Besenkammern-Bobbele, der Millionenbetüger, der läuft frei rum,

    genauso wie Rolex-Kalle!

  • @Tom Schmidt:
    Das Gericht hält Herrn Middelhoff für schuldig, hat ihn zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt und vermutet Fluchtgefahr bevor das Urteil durch eine Revision bestätigt wird.

    Die Untersuchungshaft – häufig kurz U-Haft genannt – ist eine verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme im Rahmen der Ermittlung einer Straftat.
    Gegenüber dem Beschuldigten muss zunächst dringender Tatverdacht vorliegen. Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund des gegenwärtig ermittelten Sachverhalts eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verurteilt wird. Zweite Voraussetzung ist ein Haftgrund, der bei einer Vorführung durch den Richter (Ermittlungsrichter) anhand „bestimmter Tatsachen“ (§ 112 Abs. 2 StPO) geprüft wird. Häufigster angenommener Haftgrund ist dabei die Fluchtgefahr. Es ist nicht notwendig, dass der Beschuldigte sich bereits versteckt hält oder flüchtig ist. Auch wenn die mögliche Strafe bereits einen Anreiz für die Flucht gibt und keine familiären oder persönlichen Bindungen existieren, kann von einer Fluchtgefahr gesprochen werden.
    So steht es in wikipedia und sollte Ihnen die Angst nehmen, dass Sie womöglich nicht mehr in einem Rechtsstaat leben.

  • Ich weiss nicht viel über Middelhoff und er ist mir auch egal.

    Aber die Aussage eines Gerichts, dass jemand einsitzen soll, bis ein rechtskräftiges Urteil gegen ihn vorliegt macht mir Angst und mich wütend. Eigentlich sollte das anders herum sein! Solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt, sollte auch niemand in den Knast müssen. Aber Rechtsstaat war wohl einmal...

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