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Ex-Karstadt-Manager Middelhoffs Anwalt will in Revision gehen

Der aufsehenerregende Fall Middelhoff könnte nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden. Am Freitag hatte das Landgericht Essen den früheren Chef der Karstadt-Mutter Arcandor zu drei Jahren Haft verurteilt.
16.11.2014 - 09:57 Uhr 3 Kommentare
Die Anwälte von Thomas Middelhoff (Mitte): Winfried Holtermüller (rechts) and Udo Wackernagel (links). Einer der beiden, Holtermüller, kündigte eine Revision gegen das Urteil für Middelhoff an. Quelle: Reuters

Die Anwälte von Thomas Middelhoff (Mitte): Winfried Holtermüller (rechts) and Udo Wackernagel (links). Einer der beiden, Holtermüller, kündigte eine Revision gegen das Urteil für Middelhoff an.

(Foto: Reuters)

Der Anwalt des zu drei Jahren Haft verurteilten Ex-Arcandor-Chefs Thomas Middelhoff will Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Essener Landgerichts einlegen. „Wir werden in Revision gehen“, sagte Winfried Holtermüller der „Bild am Sonntag“.

Der Fall könnte somit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt werden. Das Essener Gericht hatte den früheren Konzernchef am Freitag in 27 Fällen von Untreue und in drei Fällen von Steuerhinterziehung für schuldig befunden. Middelhoffs Anwalt hatte auf Freispruch plädiert.

In dem Strafverfahren ging es um diverse Flüge sowie eine Festschrift für Ex-Bertelsmann-Chef Mark Wössner, die der ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzende des insolventen Handels- und Touristikkonzerns Arcandor teils über die Firma abgerechnet hatte.

Mehr als 500.000 Euro Schaden habe der frühere Top-Manager dem Arcandor-Konzern zugefügt, urteilte das Gericht. Arcandor war 2009 mitsamt seiner Tochterfirmen wie Karstadt und Quelle in die Pleite gerutscht. Middelhoff hatte den Chefposten einige Monate zuvor aufgegeben.

Direkt nach der Urteilsbegründung wurde am Freitag Haftbefehl gegen den 61-Jährigen wegen Fluchtgefahr erlassen. Nach Informationen der „Bild am Sonntag“ hob der Vorsitzende Richter den Haftbefehl beim Haftprüfungstermin nicht auf, weil Middelhoff einen abgelaufenen Ausweis und nicht seinen neuen, gültigen Pass vorlegte. Am Montag soll es demnach einen neuen Haftprüfungstermin geben.

Stimmen zum Middelhoff-Urteil
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3 Kommentare zu "Ex-Karstadt-Manager: Middelhoffs Anwalt will in Revision gehen"

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  • Bei dem Urteil gegen Herrn Middelhoff ging es um die Frage, ob dieser als Vorstandsvorsitzender von Arcandor die dem Unternehmen gegenüber obliegende Vermögensbetreuungspflicht verletzt hat. Dies hat das Gericht zutreffend bejaht. Selbst wenn der Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang seinen Kontrollpflichten nicht genügt hätte, könnte dies Herrn Middelhoff nicht entlasten, weder was die ihm zu Last gelegten Straftatbestände noch das Strafmaß betrifft. Die Einlassungen des Herrn Middelhoff lassen auch Zweifel an der Verteidigungsstrategie aufkommen. Seine inhaltlichen Ausführungen vermochten genau so wenig zu überzeugen wie sein Auftreten, welches nicht die Spur eines Selbstzweifels erkennen ließ. Insoweit ist der Weg in die nächste Instanz nur konsequent.

  • Den neuen Personalausweis müsste Middelhoff auch aus der U-Haft heraus beantragen können. Wenn seine Ehefrau oder eine Dritte Person eine Bankbürgschaft als Kaution stellt, so dürfte diese vermutlich nicht von Middelhoff seinen Gläubigern pfändbar sein. Man kann mich da berichtigen.

  • also ich sag mal: € 500T Schaden; das muss natürlich geahndet werden. Aber 3 Jahre Haft? Da schau ich mir mal den UH mit seinen 27 Mille an; der bekam nur 3 Jahre Haft und hätte wahrscheinlich 10 verdient.
    Irgendwie stimmt dieses Verhältniss doch nicht wirklich. Hat der eine zu wenig oder hat der andere zu viel?

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