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Formel-1-Chef Prozess gegen Ecclestone frühestens 2014

Schonfrist für Bernie Ecclestone: Die Münchner Justiz hat ihre Entscheidung über einen Korruptionsprozess gegen den Formel-1-Boss vertagt. So kann er erst einmal weiter an der Spitze der Rennserie bleiben.
20.09.2013 Update: 20.09.2013 - 14:13 Uhr Kommentieren
Wird Bernie Ecclestone in Deutschland der Prozess wegen Schmiergeldzahlungen gemacht oder nicht? In diesem Jahr ist mit der Entscheidung nicht mehr zu rechnen. Quelle: ap

Wird Bernie Ecclestone in Deutschland der Prozess wegen Schmiergeldzahlungen gemacht oder nicht? In diesem Jahr ist mit der Entscheidung nicht mehr zu rechnen.

(Foto: ap)

München Das Landgericht München will erst nächstes Jahr über die Zulassung der Anklage und einen möglichen Schmiergeld-Prozess gegen Formel-1-Chef Bernie Ecclestone entscheiden. Die Verteidiger hätten noch weitere umfangreiche Stellungnahmen angekündigt, die abgewartet werden sollen, teilte das Gericht am Freitag mit. Weil jetzt außerdem noch ein Richter in der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer wechselt, sei „mit einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in diesem Jahr also nicht mehr zu rechnen“.

Die Staatsanwaltschaft hat Ecclestone im Juli der Bestechung und Anstiftung zur Untreue angeklagt. Er soll beim Verkauf der Formel-1-Anteile der BayernLB im Jahr 2006 von dem zuständigen Bankvorstand Gerhard Gribkowsky 66 Millionen Dollar Provision kassiert und ihm dann 44 Millionen Dollar heimlich zurückgegeben haben, damit er den Verkauf der Formel 1 in seinem Sinne regelte. Gribkowsky wurde 2012 zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Ecclestone hat die Bestechungsvorwürfe stets bestritten: Er habe „nichts Illegales“ getan. Der Vorsitzende Richter Peter Noll hatte bei der Urteilsverkündung gegen Gribkowsky gesagt, Ecclestone habe den Banker „ins Verbrechen geführt“. Nolls Kammer muss nun in den nächsten Monaten entscheiden, ob sie auch gegen Ecclestone verhandelt.

Aber in der Anklage sei das ein oder andere neue Argument aufgetaucht, erklärte Gerichtssprecherin Margarete Nötzel. Außerdem gebe es in England ein Ecclestone-Verfahren, für das die selben Unterlagen wie in dem Münchner Verfahren angefordert worden seien. Der Londoner High Court verhandelt ab Ende Oktober über die Schadenersatzklage eines Unternehmens gegen Ecclestone, das durch den Deal mit Gribkowsky Geld verloren haben soll.

Außerdem wechselt soeben ein Beisitzer der Münchner Strafkammer zur Staatsanwaltschaft. Wenn der Nachfolger im November kommt, muss er sich erst einmal in das umfangreiche Ecclestone-Verfahren einarbeiten.

Ecclestone hat die Formel 1 seit den 1970er Jahren zu einem milliardenschweren und lukrativen Sportgeschäft gemacht. Dass für die Investoren und Autokonzerne als Chef tragbar bliebe, wenn er wegen Korruption auf der Anklagebank säße, wird jedoch bezweifelt. Bestechung kann mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden.

  • dpa
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