Das geplante Gesetz sieht unterschiedliche Vorgaben je nach Größe eines Unternehmens vor. Der Grundsatz lautet: Für die größten Firmen gelten die strengsten Vorschriften. Mittelgroße Unternehmen bekommen mehr Spielraum bei der Frauenförderung. Die Frauenquote gilt auch für öffentliche Unternehmen, bei denen der Bund oder Behörden Aufsichtsratsmandate besetzen. Kleinere Unternehmen sind von der Neuregelung ausgenommen.
In ihren Aufsichtsräten müssen künftig mindestens 30 Prozent Frauen sitzen. Diese gesetzliche Quote gilt von 2016 an für alle Neubesetzungen. Findet ein solches Unternehmen für einen frei werdenden Posten im Aufsichtsrat keine Frau, bleibt der Stuhl zur Strafe unbesetzt.
Für Vorstände und Managementebene sollen die Unternehmen eigene Zielvorgaben für die Frauenförderung aufstellen. In diese Kategorie fallen 108 Unternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeitern, die börsennotiert und voll mitbestimmt sind. Hinzu kommen sechs internationale Konzerne, die nach europäischem Recht organisiert sind. Die Quotenvorschriften gelten ohne Ausnahme für alle gleichermaßen.
Bei Unternehmen zwischen 500 und 2000 Mitarbeitern ist der Gesetzgeber weniger streng: Die rund 3500 betroffenen Unternehmen können selbst festlegen, welchen Frauenanteil sie in ihrer Führungsebene anpeilen. Dafür gelten aber bestimmte Regeln: Sie müssen ihre Zielvorgaben öffentlich machen und öffentlich über den Stand der Umsetzung informieren.
Für Aufsichtsräte, Vorstände und Managementebene müssen jeweils eigene Quotenziele formuliert werden. Hat die Frauenquote auf der Führungsebene erst einmal 30 Prozent erreicht, darf sie nicht mehr unter diesen Wert zurückfallen. Strafen beim Verfehlen der Quote sieht das Gesetz nicht vor. Allerdings könnten die Firmen mit niedrigem Frauenanteil unter öffentlichen Druck geraten.
Nein, auch öffentliche Unternehmen müssen ab 2016 eine Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten einhalten. Das gilt für den öffentlichen Dienst auf Bundesebene und Unternehmen, bei denen der Bund Aufsichtsratsmandate besetzt - etwa bei der Bahn. Bis 2018 wird sogar ein Frauenanteil von 50 Prozent angepeilt. Dabei handelt es sich aber um eine nicht bindende Soll-Bestimmung.
Die Frauenquote war ein Herzensanliegen der SPD, die sich nach eigener Einschätzung weitgehend gegen die Union behauptet hat. Vor allem die CSU hatte auf eine Verschiebung gedrängt, weil sie Belastungen für die Wirtschaft in einer konjunkturell schwierigen Zeit fürchtete. Zudem wollte die Union Ausnahmereglungen für bestimmte Unternehmen durchsetzen. Die SPD blockte dies ab.
Wirtschaftsverbände lehnen die gesetzliche Frauenquote ab, sie wollen es bei einer freiwilligen Selbstverpflichtung belassen. Das Gesetz sehen die Unternehmen als Belastung. Die Bundesregierung erwartet deshalb, dass die Wirtschaft in Karlsruhe gegen das neue Gesetz klagt.
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