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Gericht vertagt Entscheidung Middelhoff bleibt zunächst in Haft

Noch keine Entscheidung: Thomas Middelhoff bleibt weiter in Haft. Das Essener Landgericht wird erst im Laufe der Woche über eine mögliche Aussetzung des Haftbefehls entscheiden.
17.11.2014 - 16:21 Uhr 6 Kommentare
Thomas Middelhoff wurde wegen Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt. Quelle: dpa

Thomas Middelhoff wurde wegen Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt.

(Foto: dpa)

Essen Der frühere Topmanager Thomas Middelhoff bleibt zunächst weiter in Untersuchungshaft. Nach einem Haftprüfungstermin am Montag teilte ein Sprecher des Essener Landgerichts mit, es werde erst im Laufe der Woche über eine mögliche Aussetzung des Haftbefehls entschieden.

Bei einem Haftprüfungstermin habe Middelhoff Gelegenheit bekommen sich zur Sache zu äußern, sagte der Gerichtssprecher. Die Verteidigung habe angekündigt, kurzfristig weitere schriftliche Unterlagen zu übersenden, die für die Entscheidung der Kammer von Bedeutung sein könnten. Das Gericht werde diese Unterlagen sofort nach Eingang prüfen.

Das Essener Gericht hatte den 61-Jährigen am Freitag wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt und noch im Gerichtssaal einen Haftbefehl erlassen. Bei einem ersten Haftprüfungstermin am Freitag hatte das Gericht den Haftbefehl nicht außer Vollzug gesetzt – Middelhoff wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Die Essener Strafkammer hatte Middelhoff in 27 Fällen von Untreue und in drei Fällen von Steuerhinterziehung für schuldig befunden. In dem Strafverfahren ging es um diverse Flüge sowie eine Festschrift für Ex-Bertelsmann-Chef Mark Wössner, die Middelhoff teils über Arcandor abgerechnet hatte. Dadurch soll der frühere Top-Manager dem Konzern mehr als 500.000 Euro Schaden zugefügt haben. Middelhoffs Anwalt kündigte Revision gegen das Essener Urteil beim Bundesgerichtshof an.

Arcandor war 2009 mitsamt seiner Tochterfirmen wie Karstadt und Quelle in die Pleite gerutscht. Middelhoff hatte den Chefposten einige Monate zuvor aufgegeben.

  • afp
  • dpa
  • rtr
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6 Kommentare zu "Gericht vertagt Entscheidung: Middelhoff bleibt zunächst in Haft"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • "Sie schreiben es selbst, nur Schau oder wo ist die Kohle von den Karstadt-Immobilien."

    Gute Frage. Jedenfalls wurde sie nicht in das Unternehmen reinvestiert. Und was man, so ganz nebenbei, auch nicht vergessen sollte: Konkurrent Kaufhof konnte während der selben Zeit prächtig wachsen und gedeihen. Aber dort hatte man auch keinen behandlungsbedürftigen Geisteskranken an der Mangagement-Spitze.

  • @ Cal Andersen
    Er kannte nicht seine eigenen Spesenvereinbarungen? Und dies ist ihm auch nicht vorzuwerfen? Unwissenheit schützt hier also vor Strafe? Deshalb wäre ein Freispruch "naheliegend"?

    Nehmen Sie es mir bitte nicht übel: Aber das hat schon Klamauk-Charakter!

  • "Der Schaden, den Tiny Little T bei Arcandor angerichtet hat, übersteigt die halbe Mio, die ihm hier zu Last gelegt wird, bei weitem."
    Sie schreiben es selbst, nur Schau oder wo ist die Kohle von den Karstadt-Immobilien.

  • Herr Middelhoff, ein Angestellter der Elite(n), hat den FEHLER begangen, sich letztendlich jene als Partner, später, begründet durch seine vielen Misserfolge als Gegner "ausgesucht" zu haben. Herr Wiedeking hatte (mehr) Glück, weil er Erfolg, sprich Porsche rentabel gemacht hatte ;-)

  • Ob schuldig oder nicht, mir scheint es handelt sich um ein
    Schauverfahren.

  • Haftprüfungsformalien sind stets unschön, weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung derartige Termine zur Fortsetzung der bereits geschlossenen Verhandlung mißbrauchen.

    Dennoch: Big T. wurde unrecht getan, denn erstens wußte er im Zweifel nicht von der mangelnden Deckung für seine Spesen und zweitens ist ihm dies angesichts der Üblichkeiten bei fast allen Unternehmen größeren Kalibers nicht vorzuwerfen.

    Mit anderen Worten ein klarer Fall der Beweisregel, die da lautet: In dubio pro reo.

    Der damit naheliegende Freispruch fiel offenbar einem Gericht zum Opfer, welches ein Exempel statuieren wollte - aus welchem Grunde auch immer.

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