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Juristen empfehlen wasserdichte Verträge Werbebranche kämpft gegen Ideen-Klau

Deutschlands Werbeagenturen schlagen Alarm. Die Kreativen sehen sich zunehmend dem Ideen-Klau bei Werbepräsentationen ausgesetzt - und können sich dagegen vielfach nicht einmal mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen.
  • Marcus Creutz
29.09.2005 - 07:19 Uhr

GARMISCH. "Jeder darf die Geschäfts- und Marketingkonzepte anderer übernehmen, solange er damit nicht die Marken oder sonstige eingetragene Rechte Dritter verletzt. Geschäfts- und Werbe-Ideen sind an sich nicht geschützt", erklärt Rechtsanwalt Boris Uphoff, Partner der Sozietät McDermott Will & Emery, München.

Diese Nachahmungsfreiheit nutzen gewiefte Unternehmen immer öfter aus, beklagen die Werbefachleute. Äußeres Indiz: Waren es früher maximal zwei bis drei Agenturen, die zu den Beauty Contests oder auch "Pitches" genannten Präsentationen eingeladen wurden, sind es heute vielfach sieben und mehr Werbeschmieden. "Manche Klienten machen das ganz bewusst. Ihnen geht es bei den Pitches nur darum, strategisches Know-How und Problembewusstsein zu gewinnen", kritisiert Rainer Zimmermann, European CEO von Pleon, in Europa die Nr. 1 unter den PR-Agenturen. Nicht selten finden die ausgebooteten Agenturen ihre Werbe-Ideen dann einige Monate später in leicht abgewandelter Form in Printmedien oder TV-Spots wieder. Gerechtfertigt wird diese Vorgehensweise meist mit der simplen Maxime: "Sie sind nicht der Einzige, der diese Strategie vorgeschlagen hat."

Sich dagegen zu wehren, ist schwer. Denn "vieles von dem, was wir präsentieren, ist überhaupt nicht schutzfähig", weiß Stephan Heller, Inhaber der Münchener Agentur Heller & Partner. "Wenn wir einem Neukunden etwa aufzeigen, wie er die bisher eingesetzten Werbemittel optimieren und damit viel Geld sparen kann, ist das außerordentlich nutzbringend", so Heller. Bleibt anschließend aber die Beauftragung aus, ist dass nur selten justiziabel.

Wird allerdings zu dreist abgekupfert, schalten die Werber ihre Anwälte ein. "Wir haben uns zum Beispiel einmal um einen Werbeetat beworben. Nachdem wir nicht zum Zuge gekommen waren, mussten wir später feststellen, dass das Unternehmen unsere vorgestellten Piktogramme einfach eins zu eins in den Produktkatalog übernommen hatte", erinnert sich Heller, der den Vorfall nicht auf sich beruhen ließ. "Da der Fall eindeutig lag, musste der Kunde außergerichtlich einen fünfstelligen Betrag an uns zahlen", so Heller.

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