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MilliardenerbeAntrag auf Abberufung: Etappensieg für Testamentsvollstrecker von Heinz Hermann Thiele

Robin Brühmüller stehen laut einer Klausel wohl Hunderte Millionen Euro Vergütung aus Thieles Erbe zu. Dessen Familie geht dagegen vor, doch scheitert gerichtlich – vorerst.Sönke Iwersen, Volker Votsmeier 12.12.2022 - 16:25 Uhr Artikel anhören

Um das Erbe des 2021 verstorbenen Unternehmers tobt ein Streit.

Foto: Bloomberg via Getty Images

Düsseldorf. Robin Brühmüller könnte bald ein sehr reicher Mann sein: Der Testamentsvollstrecker des im Frühjahr 2021 verstorbenen Unternehmers Heinz Hermann Thiele (Knorr-Bremse, Vossloh) hat einen Etappensieg vor dem Nachlassgericht München erzielt.

Die Anwälte der Thiele-Witwe Nadia wollten dort erreichen, dass Brühmüller als Testamentsvollstrecker abgesetzt wird. Damit sind sie gescheitert: Nachdem das Gericht bereits am 13. Juli 2022 einen Antrag gegen die Abberufung Brühmüllers abgewiesen hatte, wurde nun auch die Beschwerde abgewiesen.

Nadia Thiele will Brühmüller loswerden, weil dieser eine aus ihrer Sicht viel zu hohe Vergütung fordern könnte. Im Testament schrieb Thiele fest, dass der Testamentsvollstrecker nach der neuen „Rheinischen Tabelle“ bezahlt wird.

Thiele war Volljurist – und soll genau gewusst haben, was passiert

Dort ist für große Vermögen ein Prozentsatz hinterlegt. Bei sehr großen Erbschaften – ab fünf Millionen Euro – dürfen demnach 1,5 Prozent berechnet werden. Doch Thieles Erbe ist größer als groß. Seine Unternehmensbeteiligungen und der Immobilienbestand sollen etliche Milliarden Euro wert sein.

Laut Nachlassgericht ist die testamentarisch festgehaltene Vergütung kein Grund, Brühmüller das Mandat zu entziehen. Als Volljurist und erfolgreicher Unternehmer sei Thiele in der Lage gewesen, das nach seinen Wünschen verfasste Testament zu lesen, zu verstehen und zu hinterfragen. Der Erblasser sei mitnichten ein Laie gewesen, der sich von seinem Berater hätte manipulieren lassen. Das Gegenteil sei richtig: Thiele habe sich immer wieder mit dem Testament befasst und es auch durchdacht.

Für die Anwälte von Nadia Thiele ist die Entscheidung ein Grund, die nächste Instanz anzurufen, das Oberlandesgericht München. Daneben kämpfen sie weiter an einer anderen Front. Sie haben vor dem Landgericht München I eine eigene Klage eingereicht, in der es explizit um die Vergütungshöhe Brühmüllers geht.

Dieser habe durch „betrügerisches Verhalten gegenüber dem Erblasser“ erwirkt, dass in diesem Fall die vermeintlich „normale“ Vergütung angesetzt werden solle. Damit habe sich der Testamentsvollstrecker um ungeheure Beträge bereichert. Dies sei niemals die Absicht Heinz Hermann Thieles gewesen.

Für Brühmüller sind 225 Millionen Euro oder mehr drin

Brühmüllers Anwälte haben einen Schriftsatz vorgelegt, mit dem sie die in der Klage formulierten Vorwürfe zurückweisen. Darin offenbaren sie erstmals, dass der Thiele-Testamentsvollstrecker eine Vergütung in dreistelliger Millionenhöhe für denkbar hält.

Das Honorar des Testamentsvollstreckers, der sich um die Sicherung des Lebenswerks des Erblassers kümmere, könne sich durchaus in einer Größenordnung von 225 Millionen Euro oder mehr bewegen, schreiben die Anwälte Brühmüllers. Das könne bei einem Nachlasswert von 15 Milliarden Euro nicht als unangemessen angesehen werden. Ein Sprecher Brühmüllers wollte sich dazu auf Nachfrage nicht äußern.

Bei der Staatsanwaltschaft München I läuft ein Ermittlungsverfahren gegen den Testamentsvollstrecker, angestoßen durch die Anwälte Nadia Thieles. Thomas Fischer von der Kanzlei Gauweiler & Sauter war in einem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass sich Brühmüller im Zusammenhang mit der Errichtung des Thiele-Testaments womöglich strafbar machte.

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Es geht unter anderem um den Verdacht der Untreue und Betrug. Am 7. November durchsuchten Ermittlungsbeamte sogar die Räume von Brühmüllers Kanzlei in der Münchener Innenstadt, die seines langjährigen Notars, Räume der Thiele-Vermögensverwaltung Stella in Grünwald und Büros bei Knorr-Bremse, die Brühmüller nutzte. Der Testamentsvollstrecker weist die Vorwürfe zurück.

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