Nach Strafverfahren Freistellung von LBBW-Vorstand aufgehoben

Der Prozess gegen Michael Horn wurde im April gegen eine Geldauflage eingestellt.
Stuttgart Der stellvertretende Vorstandschef der Landesbank Baden-Württemberg kann nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen ihn sein Amt wieder aufnehmen. Der Aufsichtsrat der LBBW habe beschlossen, die seit November auf Wunsch Horns geltende Freistellung aufzuheben, teilte die Bank am Freitag mit. Zugleich wurde der im Sommer endende Vertrag des 58-Jährigen um weitere fünf Jahre verlängert.
Horn stand zusammen mit früheren Vorstandskollegen wegen der Krise der LBBW, die 2009 mit Milliardenhilfen von ihren staatlichen Eigner gestützt werden musste, vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf den Managern vor, die wahre Lage der Bank verschleiert und die Bilanz gefälscht zu haben. Im April wurde der Strafprozess wegen Bilanzfälschung gegen eine Geldauflage eingestellt. Der Banker musste 40.000 Euro zahlen und ist damit nicht vorbestraft.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Hans Wagener erklärte, die Entscheidung zu Horn sei angesichts der nun geklärten Rechtslage einstimmig getroffen worden. „Schön, dass er wieder an Bord ist“, sagte Vorstandschef Hans-Jörg Vetter.
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