Langsamer Kläger
Arbeitnehmer müssen binnen drei Wochen nach Ablauf ihres befristeten Arbeitsvertrages gegen die Befristung klagen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 2 Sa 522/04). Wer später kommt, hat Pech gehabt.
Schwuler Beamter
Ein Beamter, der mit seinem Freund in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, bekommt keinen Familienzuschlag gemäß Berufsbesoldungsgesetz (Verwaltungsgericht Neustadt, 6 K 1761/04). Der Zuschlag sei allein klassisch verheirateten Beamten vorbehalten, so die Richter.
Vergesslicher Anwalt
Rechtsanwälte müssen ihren Mandanten Schadensersatz zahlen, wenn sie nicht auf ablaufende Fristen hinweisen (Oberlandesgericht Saarbrücken, 5 U 143/02). Geklagt hatte ein Mann, der nach Rücksprache mit dem Anwalt seiner privaten Unfallversicherung einen Unfall zu spät gemeldet hatte und nur deshalb kein Geld bekam.
Teure Navigation
Wer einen Firmenwagen mit Navigationsgerät privat nutzen darf, muss ein Prozent des Gerätepreises im Monat als "geldwerten Vorteil" versteuern (Bundesfinanzhof, VI R 37/04). Hinzu kommt ein Prozent des Wagen-Listenpreises im Monat.
Erfolgloser Dieb
Wer versucht, einen Kollegen zu beklauen, darf gefeuert werden (Landesarbeitsgericht Hessen, 11 Sa 680/04). Allein der Versuch sei Grund genug für den Rauswurf.
Quelle: Wirtschaftswoche