
Förder-Finca: Auch für Wohneigentum im Ausland muss die deutsche Eigenheimzulage gewährt werden, sagt der EuGH.
HB BRÜSSEL. Durch die Vorschrift seien Bürger benachteiligt worden, die zwar in Deutschland voll steuerpflichtig waren, aber in einem anderen EU-Staat leben wollten, erklärte der Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag.
Die Eigenheimzulage wurde Ende 2005 abgeschafft. Das Urteil könnte aber für laufende Gerichtsverfahren von Bürgern interessant sein, denen zuvor die Förderung eines Hausbaus oder Wohnungskaufs im Ausland verweigert wurde. So ist nach Angaben der Europäischen Bausparkassenvereinigung vor dem Bundesfinanzhof die Klage eines deutschen Ehepaars anhängig, dessen Antrag auf Eigenheimzulage für einen Hauskauf im Elsaß abgelehnt wurde.
Bürger, denen die Förderung von Wohneigentum im Ausland verweigert wurde und die keinen Widerspruch einlegten, könnten nun aber nicht rückwirkend Ansprüche geltend machen, betonte die Bausparkassenvereinigung. (AZ: C-152/05)
